Eine Verordnung ist eine Gesetzesausführung. In der rechtlichen Hierarchie folgt sie nach der Verfassung und dem Gesetz. 

Der Erlass von Verordnungen obliegt im Rahmen von Verfassung und Gesetz dem Regierungsrat als ausführende Gewalt. Der Grosse Rat behandelt Verordnungen also nicht. Verordnungen sind nicht dem Referendum unterstellt.

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