Parlamente sind in Fraktionen, nicht Parteien organisiert
Der Grosse Rat gliedert sich politisch in Fraktionen und nicht in Parteien. Die Fraktionen umfassen Mitglieder der gleichen Partei oder gleichgesinnter Parteien. Für die Bildung einer Fraktion braucht es mindestens fünf Mitglieder.
Fraktionen sind für die Meinungsbildung wichtig. Sie besprechen Ratsgeschäfte vor und versuchen, eine möglichst einheitliche Position zu entwickeln und dann auch durchzusetzen. Weder im Grossen Rat noch in den Kommissionen gibt es allerdings einen Fraktions-Stimmzwang.
Die Fraktionen
In dieser Legislatur sind im Grossen Rat elf Parteien in acht Fraktionen organisiert.
Die Fraktionen (Sitze):
- SP (31)
- Sozialdemokratische Partei
- LDP (13)
- Liberal-Demokratische Partei
- SVP (12)
- Schweizerische Volkspartei
- Grüne/jgb (12)
- Grüne / junges grünes bündnis
- Die Mitte/EVP (11)
- Die Mitte / Evangelische Volkspartei
- FDP (7)
- Freisinnig-Demokratische Partei
- GLP (7)
- Grünliberale Partei
- BastA! (6)
- Basels starke Alternative!
Fraktionslose | Wahlergebnisse | Entwicklung der Parteienlandschaft (seit 1900)
Vorteile von Fraktionen
Fraktionen haben das Recht, Mitglieder in Kommissionen und sonstige Gremien zu entsenden. Je grösser eine Fraktion, desto mehr Sitze erhält sie. Ein aus der Fraktion austretendes Ratsmitglied – in der Regel wegen Parteienwechsels – verliert seine Kommissionssitze sofort.
Fraktionen erhalten vom Grossen Rat eine Entschädigung. Der jährliche Grundbetrag beträgt 15'000 Franken, der Zusatzbetrag pro Mitglied 500 Franken.
In den Parlamentsdebatten erhalten die Fraktionen bei jedem Geschäft eine längere Redezeit als Einzelvoten. Der Fraktionssprecher bzw. die Fraktionssprecherin darf zehn Minuten reden, Einzelvoten maximal 5 Minuten.