Parteien und Fraktionen

Parlamente sind in Fraktionen, nicht Parteien organisiert

Der Grosse Rat gliedert sich politisch in Fraktionen und nicht in Parteien. Die Fraktionen umfassen Mitglieder der gleichen Partei oder gleichgesinnter Parteien. Für die Bildung einer Fraktion braucht es mindestens fünf Mitglieder.

Fraktionen sind für die Meinungsbildung wichtig. Sie besprechen Ratsgeschäfte vor und versuchen, eine möglichst einheitliche Position zu entwickeln und dann auch durchzusetzen. Weder im Grossen Rat noch in den Kommissionen gibt es allerdings einen Fraktions-Stimmzwang.

Die Fraktionen

In dieser Legislatur sind im Grossen Rat elf Parteien in acht Fraktionen organisiert.

Die Fraktionen (Sitze):

SP (31)
Sozialdemokratische Partei
LDP (13)
Liberal-Demokratische Partei
SVP (12)
Schweizerische Volkspartei
Grüne/jgb (12)
Grüne / junges grünes bündnis
Die Mitte/EVP (11)
Die Mitte / Evangelische Volkspartei
FDP (7)
Freisinnig-Demokratische Partei
GLP (7)
Grünliberale Partei
BastA! (6)
Basels starke Alternative!

Fraktionslose | Wahlergebnisse | Entwicklung der Parteienlandschaft (seit 1900)

Vorteile von Fraktionen

Fraktionen haben das Recht, Mitglieder in Kommissionen und sonstige Gremien zu entsenden. Je grösser eine Fraktion, desto mehr Sitze erhält sie. Ein aus der Fraktion austretendes Ratsmitglied  in der Regel wegen Parteienwechsels  verliert seine Kommissionssitze sofort.

Fraktionen erhalten vom Grossen Rat eine Entschädigung. Der jährliche Grundbetrag beträgt 15'000 Franken, der Zusatzbetrag pro Mitglied 500 Franken.

In den Parlamentsdebatten erhalten die Fraktionen bei jedem Geschäft eine längere Redezeit als Einzelvoten. Der Fraktionssprecher bzw. die Fraktionssprecherin darf zehn Minuten reden, Einzelvoten maximal 5 Minuten.