Medienmitteilungen

COVID-19-Pandemie: Zwischenbilanz und Empfehlungen der Gesundheits- und Sozialkommission



Am 12. März liess sich die Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rates erstmals vom Gesundheitsdepartement vollumfänglich über die COVID-19-Situation im Kanton Basel-Stadt informieren. Nach dieser Sitzung fanden weitere fünf Austauschtreffen statt. Mit dieser Mitteilung informiert die Gesundheits- und Sozialkommission über ihre Erkenntnisse und spricht Empfehlungen für künftige gesundheitspolitische Massnahmen aus.

Inhalte der Austauschsitzungen Kommission – Gesundheitsdepartement

Am 12. März informierte das Gesundheitsdepartement die Gesundheits- und Sozialkommission über die laufenden Arbeiten zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie. Vorgestellt wurde die Planung der Kapazitätserweiterungen der Spitäler für COVID-19-Patientinnen und Patienten. Das Gesundheitsdepartement legte einen ausführlichen Plan mit unterschiedlichen Pandemieszenarien vor. Das Universitätsspital sollte in diesem Konzept die Kapazitäten seiner Intensivstation erhöhen, aber nicht in ein reines COVID-19-Spital umgewandelt werden. Am 9. März war bereits das Testzentrum in der Predigerkirche eröffnet worden. Weitere private und öffentlich-rechtliche Spitäler waren ebenfalls involviert und hätten bei Eintreten von Worst-Case-Szenarien stationäre COVID-19-Patientinnen und Patienten aufnehmen können.

Die Thematik der Schutzmasken war bereits zu Beginn der Austauschtreffen ein Thema. Während zu Beginn der COVID-19-Krise die Maskenpflicht auch seitens Bund noch als nicht notwendig für alle erachtet wurde, änderte sich dies im Verlaufe der Pandemie. Es entstand der Eindruck, dass die Anzahl der Schutzmittel zwar gesetzeskonform, aber im Falle einer Pandemie dennoch in zu geringer Anzahl vorhanden waren.

Als Reaktion auf die SARS-Epidemie (2002/03) hatten das Bundesamt für Gesundheit und die Armeeapotheke (zuständig für die Lagerung) 30 Mio. Hygienemasken (Typ II) beschafft. Die Verteilung an die einzelnen Kantone und innerhalb der Bundesverwaltung erfolgte in den Sommermonaten 2010. Der Kanton Basel-Stadt verfügte gemäss Pandemieplan Basel-Stadt über einen Stock von rund 350‘000 Hygienemasken, 26‘000 Atemschutzmasken und 4‘950‘000 Untersuchungshandschuhen. Die Lagerung von grossen Mengen Desinfektionsmitteln war vorgängig kein Thema, weil diese schnell auch in der Schweiz produziert werden können, was dann auch geschah.

Die Kommission musste auch zur Kenntnis nehmen, dass es Engpässe bei den verfügbaren Tests gab. Dies bereitete der Kommission Sorgen. Das Gesundheitsdepartement war bemüht, mit dem vorhandenen Material zielgerichtet und sinnvoll umzugehen.

Auch die Kosten, welche durch die COVID-19-Krise verursacht werden, wurden seit Beginn an thematisiert. Dies lag aber während der akuten gesundheitlichen Krisenbewältigung nicht im Fokus des Gesundheitsdepartementes und war richtig so.

Am 26. März tauschte sich das Gesundheitsdepartement mit dem Kommissionspräsidium aus. Beschlossen wurde, regelmässige Sitzungen zur COVID-19-Situation abzuhalten. Auf parlamentarische, gut gemeinte akute Vorstösse sollte verzichtet werden, damit sich die Verwaltung auf das Krisenmanagement konzentrieren konnte.

Am 8. April lag der Fokus des Austausches auf den Kapazitäten der Spitalversorgung – die Bilder aus Norditalien kursierten medial. Die Kommission konnte beruhigt zur Kenntnis nehmen, dass die Szenarien sorgfältig geplant und mit den Anbietern abgesprochen waren. Der Kanton wäre bei Eintreten der Worst-Case-Szenarien gut vorbereitet gewesen.

Am 20. April verkündete das Gesundheitsdepartement, dass der erste Peak der COVID-19-Pandemie vorbei war. Die fehlende gesamtschweizerische Einheitlichkeit – gerade auch was die Lockerungen betrifft – sei eine grosse Herausforderung.

Die Kosten des Sars-COVID-19-Tests wurden am 6. Mai erneut thematisiert, ebenso Auswirkungen auf ältere Personen und Folgen in Senioren- und Pflegeinstitutionen besprochen (beispielsweise soziale Isolation, Einsamkeit). Das Gesundheitsdepartement war an beiden Thematiken in Arbeit.

Am 25. Mai berichtete das Gesundheitsdepartement über die Umsetzung der Lockerungen und die getätigten Stichproben bzw. Kontrollen. Von den bis zum 20. Mai erfolgten Kontrollen entfielen über 150 auf Baustellen, 78 auf personenbezogene Betriebe (v.a. Coiffeursalons), gegen 200 auf Detailhandelsbetriebe, über 60 auf Lebensmittelläden, 20 auf Tattoostudios, über 130 auf Gastronomiebetriebe, 13 auf Fitnessstudios und 29 auf Museen und Bibliotheken. Per 5. Juni betrug die Zahl der getätigten Stichproben insgesamt 1170.

Am 11. Juni diskutierte die Kommission ein (vorerst) letztes Mal ausserordentlich über die gesundheitspolitischen Themen der COVID-19-Krise.

Erkenntnisse und Empfehlungen

Die Gesundheits- und Sozialkommission dankt den Mitarbeitenden des Gesundheitsdepartementes für deren gute, vorausschauende Arbeit. Hierbei ist im Besonderen die Krisentauglichkeit von Regierungsrat Lukas Engelberger zu würdigen, wie auch die Arbeit von Kantonsarzt Thomas Steffen und des Leiters der Gesundheitsversorgung Peter Indra mit ihren jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.  

Die Kommission wurde in der akuten COVID-19-Krise durch das Gesundheitsdepartement zur vollsten Zufriedenheit informiert. Aus gesundheitspolitischer Sicht gab es für die Gesundheits- und Sozialkommission keinen Anlass, mit parlamentarischen Instrumenten einzugreifen.

Des Weiteren bedankt sich die Kommission bei den Gesundheits-, Pflege- und Sozialinstitutionen sowie weiteren Leistungserbringern, die in dieser Zeit ein grosses Engagement gezeigt haben.

Die Gesundheits- und Sozialkommission unterstützt die Schutzmassnahmen und erachtet es für wichtig, diese weiterhin zu befolgen.

Aus jeder Krise kann gelernt werden. Deshalb empfiehlt die Gesundheits- und Sozialkommission, folgende Massnahmen für eine künftige zweite Welle oder Pandemie zu ergreifen:

  • Überprüfen des kantonalen Pandemieplans und ggf. Anpassungen vornehmen. Dies gilt im Besonderen für die Reservemenge an Hygiene- und Schutzmasken sowie an Desinfektionsmitteln und die weiteren Vorsorgehalteleistungen (unabhängig von nationalen Verpflichtungen). Des Weiteren soll geprüft werden, welche Massnahmen und Handlungen notwendig sind, um Engpässe in der Medikamentenversorgung zu vermeiden.
  • Die interkantonale Zusammenarbeit während einer Krisenzeit ist anspruchsvoll. In Zukunft sollten die interkantonalen Absprachen schneller vonstattengehen und intensiviert werden. Der internationalen Zusammenarbeit kommt in einem Pandemiefall ebenfalls grosse Bedeutung zu – gerade für einen Kanton am Dreiländereck. Dieser Tatsache soll künftig mehr Beachtung geschenkt werden.
  • Die Leistungserbringer erlitten mit der COVID-19-Pandemie finanzielle Einbussen. Für die Gesundheits- und Sozialkommission ist klar, dass die systemrelevanten Spitäler durch die COVID-19-Krise nicht geschwächt werden dürfen. Sie fordert den Bund auf, für Mindereinnahmen (im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung) aufgrund des Lockdowns aufzukommen – und auch die Krankenkassen sind in der Pflicht, ihren Beitrag zu leisten.
    Für Kosten, die aufgrund der Vorhalteleistungen und des COVID-19-Mehraufwands entstanden sind, soll der Kanton mit Gemeinwirtschaftlichen Leistungen einspringen.

 

Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Sarah Wyss, Präsidentin Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rats

Telefon +41 (0) 79 811 24 87, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Raoul Furlano, Vizepräsident Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rats:

Telefon +41 (0) 79 469 60 69, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.