GPK-Jahresbericht zur staatlichen Tätigkeit 2020: Die Geschäftsprüfungskommission richtet 45 Empfehlungen und Erwartungen an den Regierungsrat
Staatliche Bauprojekte führten auch im Berichtsjahr wieder zu Negativschlagzeilen wegen Verzögerungen und Mehrkosten. Die Oberaufsicht geht jedoch primär systematischen Fragen nach, zum Beispiel dem Brandschutz beim Umbau der St. Jakobshalle. Viele der 30 Erwartungen und 15 Empfehlungen an den Regierungsrat im GPK-Jahresbericht 2020 zielen deshalb auf Präzisierungen von Regeln und Abläufen.
Grundsätzlich haben Regierungsrat, Verwaltung und Gerichtsbehörden im vergangenen Jahr überwiegend gute Arbeit geleistet, wofür ihnen die Geschäftsprüfungskommission ausdrücklich dankt. Die Kommission stellt jedoch auch mehrfach Handlungsbedarf fest.
St. Jakobshalle noch immer nicht vollständig nutzbar
Die St. Jakobshalle ist ein besonderer Veranstaltungsort, jedoch auch als Umbauprojekt ein Sonderfall: Die Halle gehört dem Stadtkanton, steht aber auf Boden von Münchenstein, womit Baselbieter Recht gilt. So ist für die Erteilung der Betriebsbewilligung die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV) zuständig. Dies erweitert das in Basel-Stadt für kantonale Bauvorhaben übliche Dreirollenmodell – hier mit Finanzdepartement, Bau- und Verkehrsdepartement und Erziehungsdepartement als Eigentümer, Bauherr und Betreiber – um einen ausserkantonalen Player. Hinzu kamen neue landesweite Brandschutzregeln, wobei die BGV die St. Jakobshalle in die höchste Kategorie ("QSS4") hochstufte.
Diese Ausgangslage bedeutete für alle Behörden Klärungsbedarf, während die Halle weiter bespielt und in Etappen umgebaut wurde. Als eine befristete Nutzungsbewilligung wegfiel, wurde ein Grosskonzert kurzfristig abgesagt, da die Halle nicht voll genutzt werden darf, bis der Brandschutz vollständig gewährleistet ist. Die GPK muss konstatieren, dass – trotz aller Versprechungen des ED – die Bewilligung noch immer nicht vorliegt. Der damit verbundene Imageschaden ist enorm. Stossend sind in diesem Zusammenhang auch die kürzlich bekannt gemachten Mehrkosten von 8,7 Millionen Franken.
Weitere Verzögerungen bei Bauprojekten – Museen droht Kaskadeneffekt
Generell sind Bauverzögerungen mit Kostensteigerungen gegenüber den Parlamentsvorlagen Dauerthemen für die Oberaufsicht. So liegen wichtige Projekte weit hinter dem Fahrplan, darunter Neubauten für das Naturhistorische Museum und das Staatsarchiv sowie für das Amt für Umwelt und Energie (AUE). Ersteres führt dazu, dass das Naturhistorische Museum wohl erst gegen Ende 2026 den Berri-Bau freimacht und so dieser wiederum erst gegen 2033 für den Einzug des Antikenmuseums saniert ist, obschon dies für 2027 vorgesehen war. Diese Verzögerungs-Kaskade macht teure Erhaltungsmassnahmen in den bestehenden Gebäuden nötig und verhindert angestrebte Synergien. Zudem erschweren diese Effekte die Mittel- und Langfristplanung.
Auch der AUE-Neubau ist schon drei Jahre in Verzug. Manche Erklärungen klingen plausibel; weniger plausibel scheint hingegen die Überraschung über archäologische Funde mitten in der Altstadt. Die GPK fordert bei Bauprojekten grundsätzlich mehr Transparenz, Verbindlichkeit und realistische Planung.
Mögliche Interessenkonflikte durch Einsitznahme in Leitungsgremien von Institutionen
In über 130 Leitungsgremien verschiedenster Institutionen, an denen der Kanton keine Beteiligung hält, nehmen Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung Einsitz als Delegierte, dies von Amtes wegen oder privat. Dies ist oft historisch gewachsen und teils in Statuten festgeschrieben. Manche dieser Institutionen handeln mit dem Kanton teils namhafte Staatsbeiträge aus. Public-Corporate-Governance-Richtlinien (PCG-Richtlinien) bestehen jedoch nur für Institutionen mit kantonaler Beteiligung. Diese Richtlinien werden laut Regierungsrat auch auf Institutionen ohne Beteiligung in der Praxis sinngemäss angewendet, was ein zurückhaltendes Entsenden und sorgfältiges Abwägen bedeute.
Für die GPK reicht dies jedoch nicht, weil die PCG-Richtlinien einen anderen Fokus haben und wichtige Aspekte nicht erfassen.
Staatsschutz im Stadtkanton mit vorbildlicher Aufsicht im Rahmen des Möglichen
Die GPK hat ferner als Oberaufsichtskommission auch die Aufsicht über den Kantonalen Nachrichtendienst (KND) unter die Lupe genommen. Der KND arbeitet als Sonderabteilung der Staatsanwaltschaft respektive Kriminalpolizei für den Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Letzterer wiederum hat zur Aufgabe, eine permanente Lagebeurteilung und Einschätzung zuhanden der Landesregierung abzugeben. Die Staatschützer von KND und NDB arbeiten per se vorzugsweise geheim. Das vom Justiz- und Sicherheitsdepartement gewählte Kontrollorgan über den KND – schweizweit ein Pioniermodell – zeigt sich dennoch auf der Höhe seiner Aufgabe, rechtlicher Hürden bewusst, Themen und Probleme antizipierend. Die GPK stärkt das Aufsichtsorgan in diesen Bemühungen und begrüsst dessen Tätigkeiten.
Weitere Auskünfte
Christian von Wartburg, Präsident Geschäftsprüfungskommission, Telefon: 079 252 64 81
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