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Ombudsmann Dieter von Blarer tritt auf Ende Jahr zurück



Dieter von Blarer, der gemeinsam mit Beatrice Inglin-Buomberger im Job-Sharing seit Januar 2006 die Funktion des baselstädtischen Ombudsmanns ausübt, tritt auf Ende 2013 von seinem Amt zurück. Dieter von Blarer wird sein zweites berufliches Standbein, das Engagement in internationalen Konfliktgebieten im Auftrag des EDA, ausbauen.

Das Ratsbüro und der Präsident des Grossen Rates, Dr. Conradin Cramer, bedauern den Rücktritt des Ombudsmanns, verstehen und respektieren ihn aber auch. Dieter von Blarer hat zusammen mit Beatrice Inglin-Buomberger die Ombudsstelle des Kantons in ihrer Bedeutung und Wirkung gestärkt.

Mit seiner umsichtigen Art hat sich Dieter von Blarer seitens der Hilfe suchenden Menschen im Kanton Basel-Stadt, aber auch seitens der Verwaltung grosses Vertrauen erworben. Das Ratsbüro dankt Dieter von Blarer bereits heute für das langjährige grosse Engagement zugunsten unseres Kantons.

Die Ombudsstelle des Kantons untersteht nicht der Regierung, sondern ist dem Grossen Rat angegliedert. Sie wirkt darauf hin, den Schutz der verfassungs- und gesetzmässigen Rechte des Einzelnen zu verbessern und vermittelt in Konflikten zwischen der Bevölkerung und der Verwaltung. Der Ombudsmann oder die Ombudsfrau werden vom Grossen Rat jeweils für sechs Jahre gewählt.

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen wird die Wahlvorbereitungskommission des Grossen Rates für den Rest der laufenden Amtsdauer (bis Ende 2017) dem Grossen Rat einen Wahlantrag stellen.


Weitere Auskünfte:

Dr. Conradin Cramer, Grossratspräsident
Tel. +41 58 211 39 52