Medienmitteilungen

Vorschau auf die Grossratssitzung vom 20. und 21. Mai 2015



Der Grosse Rat beschliesst in der Maisitzung über den Bebauungsplan «Campus Gesundheit» und damit auch über einen Hochhausneubau für das Universitätsspital. Weiter liegen dem Parlament drei Verkehrsvorlagen vor: Die Umgestaltung des Aeschengrabens, die Strasseninitiative und eine Änderung des ÖV-Gesetzes, die im ÖV 100% erneuerbare Energieträger festschreiben will. In der Vorberatung waren insbesondere die letzten beiden Vorlagen umstritten.

Das Klinikum 2 des Universitätsspitals Basel (USB) datiert aus den 1970er Jahren und genügt den Ansprüchen eines modernen Spitalbetriebs nicht mehr. Das USB plant deshalb als wesentlichem Teil seiner Erweiterungs- und Verdichtungsstrategie an Stelle des Klinikums 2 einen 60 m hohen Neubau. Dem Grossen Rat liegt ein Bebauungsplan zum Beschluss vor, der ein Baufeld am Petersgraben mit dem neuen Bettenhochhaus sowie weiteren Gebäuden vorsieht. Weiter enthält der Bebauungsplan zwei noch wenig konkretisierte Entwicklungsfelder «Klingelberg-/Schanzenstrasse» sowie «Hebelstrasse»; u.a. geht es um den langfristigen möglichen Ersatz des Zentrums für Lehre und Forschung. Die beiden vorberatenden Kommissionen stimmen dem Bebauungsplan ohne Gegenstimme zu. Sie erachten die Weiterentwicklung des USB an seinem historisch gewachsenen Ort aus medizinischer, betrieblicher und gesundheitspolitischer Sicht als sinnvoll; eine gewisse Beeinträchtigung der Stadtsilhouette durch ein Hochhaus am Rande der Altstadt sei nicht zu vermeiden. Die Erneuerung des Klinikums 2 soll etappenweise bei laufendem Betrieb erfolgen und bis 2028 realisiert sein. Die Mittel muss das USB selbst beschaffen. (vgl. auch Medienmitteilung der Kommissionen vom 31.03.2015)

Von drei Verkehrsvorlagen fand die Erneuerung des Aeschengrabens im Bereich Parkweg bis Aeschenplatz in der vorberatenden Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) grossmehrheitliche Zustimmung. Der Regierungsrat beantragt für Sanierungsarbeiten, einen begrünten Boulevard sowie einen Velostreifen 8 Mio. Franken.

Nur eine ganz knappe Mehrheit fand in der UVEK eine Anpassung des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr, mit welcher der Regierungsrat eine Motion umsetzen will. Der Kanton soll in Zukunft im ÖV den Einsatz von 100% erneuerbaren Energieträgern anstreben. Für Transportleistungen, die der Kanton alleine und in eigener Kompetenz bestellt, sollen nach einer Übergangsfrist von zwölf Jahren im Regelbetrieb nur noch Fahrzeuge eingesetzt werden dürfen, die mit 100% erneuerbarer Energie betrieben werden. Die Kommissionsminderheit lehnt die Gesetzesänderung ab.

Der «Strasseninitiative», die den Schutz und die Bevorzugung des ÖV, Fuss- und Veloverkehrs verlangt, hat der Regierungsrat einen Gegenvorschlag gegenübergestellt. Eine knappe Mehrheit der UVEK plädiert für einen eigenen Gegenvorschlag, mit welchem die Ziele der Initiative aus ihrer Sicht rascher und günstiger als gemäss Regierungsvorschlag erreicht werden können. Für Signalisations-, Markierungs- und einfache bauliche Massnahmen beantragt sie 5 Mio. Franken. Die Kommissionsminderheit lehnt sowohl die Initiative als auch die beiden Gegenvorschläge ab.

Der Regierungsrat möchte ferner die Beiträge an die Betreuung in der Familie streichen und so jährlich rund eine halbe Million Franken sparen. Es handelt sich um eine der vier Massnahmen des Entlastungspakets 2015-2017, die eine Gesetzesänderung bedingen. Der Regierungsrat argumentiert, dass die Nachfrage stetig abnimmt und das heutige Recht auf Betreuung in Tagesheimen und Tagesstrukturen ein genügendes Angebot darstelle. Die Bildungs- und Kulturkommission stimmt dem grossmehrheitlich zu.

Weitere Auskünfte

Elisabeth Ackermann
Grossratspräsidentin
Tel. +41 79 333 47 25

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