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JSSK verabschiedet die Totalrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes



Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rates unterstützt bei der Totalrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG) die wichtigsten Eckpunkte der regierungsrätlichen Vorlage: Einführung einer selbständigen Justizverwaltung und Neuordnung der Richterwahlen. Änderungen nahm die JSSK vor allem im Bereich der Übertragung von Präsidienfunktionen, der Einführung zusätzlicher Unvereinbarkeiten für Gerichte, Staatsanwaltschaft und Schlichtungsbehörden sowie der Festschreibung eines allgemeinen Förderartikels für Teilzeitpensen vor. Auf die Einführung eines Handelsgerichtes wird verzichtet.

Das totalrevidierte Gerichtsorganisationsgesetz organisiert die Judikative, deren Unabhängigkeit ein hohes rechtsstaatliches Prinzip ist, neu. Die Einführung der selbständigen Justizverwaltung begrüsst die JSSK ausdrücklich. Den Gerichten soll so viel Freiheit wie möglich bezüglich ihrer internen Organisation gelassen werden. Entsprechend der Motion Anita Heer und Konsorten werden nur noch die Gerichtspräsidien durch das Volk gewählt, die übrigen Richterinnen und Richter durch den Grossen Rat. Die Unterscheidung zwischen ordentlichen Richterinnen und Richtern sowie Ersatzrichterinnen und Ersatzrichtern entfällt.

Restriktive Übertragung von Präsidienfunktionen an den Gerichten

Die JSSK möchte keine Vermischung der verschiedenen Gerichte und lehnt es ab, dass Präsidien einer unteren Instanz vorübergehend an einer oberen Instanz tätig sind oder umgekehrt. Mit der zusätzlichen Wahl eines Präsidiums und der vorübergehenden Übertragung von Präsidienfunktionen auf Richterinnen und Richter stehen bei Engpässen bereits zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Die vorübergehende Übertragung der Präsidienfunktion auf eine Richterin oder einen Richter des gleichen Gerichts soll nur noch unter restriktiven Bedingungen möglich sein. Die geltende Praxis, wonach den gleichen Personen mit regelmässiger Erhöhung von Pensen Fälle zugewiesen wurden, kann nicht als vorübergehende Übertragung angesehen werden. Eine derartige Praxis erachtet die JSSK aufgrund der fehlenden Legitimation der Volkswahl als heikel. Da es aber bisher, insbesondere in mietrechtlichen Fällen, am Zivilgericht Usanz war, Richterinnen und Richtern Präsidienfunktionen zu übertragen und dies in Zukunft nicht mehr möglich ist, hat die Kommission beschlossen, an diesem Gericht eine neue 50 Prozent-Präsidiumsstelle zu schaffen.

Neuer Förderartikel für die Teilzeitbeschäftigung

Die JSSK hat entgegen der regierungsrätlichen Vorlage beschlossen, bei allen Gerichten die Teilzeitpensen der Gerichtspräsidien neu in Stellenprozenten festzuschreiben. Die Kommission hat zudem mit knappem Mehr einen allgemeinen Förderartikel für die Teilzeitbeschäftigung an den Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft eingefügt. Damit bleibt es dem jeweiligen Wahlgremium oder der Anstellungsbehörde überlassen, praktikable und sinnvolle Lösungen zu finden.

Amtspflichten und Unvereinbarkeiten

Die Kommission ist sich darin einig, dass Teilzeitstellen an Gerichten die Vereinbarkeit von Richteramt und Familie oder einer Tätigkeit in der Wissenschaft ermöglichen sollen. Trotzdem ist es wünschenswert, wenn die Gerichtspräsidien und die Geschäftsleitungsmitglieder der Staatsanwaltschaft grundsätzlich keine andere Haupterwerbstätigkeit ausüben und sich somit voll auf ihr Amt konzentrieren können. Die JSSK hat im Weiteren entschieden, die Unvereinbarkeit mit dem Regierungsrat und dem Parlament, wie bei den Präsidien, Richterinnen und Richtern, auf alle Schlichtungsbehörden auszuweiten, weil letztlich allen Mitgliedern der Schlichtungsbehörde eine richterliche Funktion zukommt.

Volkswahl für das Präsidium des Gerichts für fürsorgerische Unterbringungen

Die bisherige Rekurskommission für fürsorgerische Unterbringungen wird umbenannt in «Gericht für fürsorgerische Unterbringungen». Als oberes kantonales Gericht wird es den anderen Gerichten gleichgestellt. Die JSSK schlägt daher vor, die Präsidentin bzw. den Präsidenten ebenfalls der Volkswahl anstelle der Wahl durch den Regierungsrat zu unterstellen.

Aufsicht über Staatsanwaltschaft weiterhin bei Regierung

Die JSSK hat sich einstimmig der Vorlage des Regierungsrates angeschlossen und möchte die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft bei der Regierung belassen. Durch die neue Aufsichtskommission mit klaren Aufgaben und Kompetenzen soll die Aufsicht in Zukunft besser gewährleistet sein. Zudem hat sich die JSSK überzeugen lassen, dass die Aufhebung der – aufgrund des Beschleunigungsgebots eingeführten – Fristen bei den Strafverfahren sinnvoll ist. Mit der neuen Regelung der Aufsicht kann die Verkürzung der Strafverfahren wirksamer angegangen werden.

Verzicht auf Handelsgericht

Eine klare Mehrheit der JSSK will keine Handelsgerichtsbarkeit. In der Beratung spielte es eine Rolle, dass die Nachfrage nach einem Handelsgericht auch bei Unternehmern umstritten ist. Insbesondere die KMU's votieren weiterhin für einen niederschwelligen und kostengünstigen Zugang zum Recht über das Schlichtungsverfahren. Auch der Verzicht auf den mehrstufigen Instanzenzug war umstritten. Die JSSK ist der Meinung, dass die Einführung eines Handelsgerichts nur für den Kanton Basel-Stadt nicht zielführend wäre.

Weitere Auskünfte:

Dr. Tanja Soland
Kommissionspräsidentin JSSK
Mobile: 079 254 64 42
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Hinweis

Den ausführlichen JSSK-Bericht finden Sie hier.