Medienmitteilungen

Vorschau auf die Grossratssitzung vom 9. und 16. September 2015



Der Grosse Rat behandelt in der Septembersitzung die Berichte seiner Geschäftsprüfungskommission zur Regierungs- und Verwaltungstätigkeit 2014 sowie zu Vorkommnissen bei der Basler Kantonalbank. In der Vorberatung umstritten war eine Revision des Steuergesetzes, die eine Begrenzung des Pendlerabzugs und einen neuen Abzug für Aus- und Weiterbildung vorsieht. Weitere Vorlagen betreffen neue Radaranlagen, die Stärkung des parlamentarischen Instruments Motion und Sterbehilfe.

In seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause diskutiert der Grosse Rat zunächst Beobachtungen seiner Geschäftsprüfungkommission (GPK) zur letztjährigen Arbeit von Regierung, Verwaltung und Gerichtsbehörden. Mängel ortet die GPK unter anderem in der regierungsrätlichen Rechenschaftsablegung gegenüber dem Parlament. In Bezug auf mehrere Vorkommnisse bei der Basler Kantonalbank und der Bank Coop fordert sie dringend eine Klärung der politischen Verantwortlichkeiten. (s. Medienmitteilungen der GPK vom 17.6.2015 und 1.7.2015).

Weiter liegen dem Grossen Rat mehrere Änderungen des Steuergesetzes vor, mit denen der Regierungsrat eine Angleichung an die direkte Bundessteuer erreichen will. Die Arbeitswegkosten konnten bisher unbeschränkt abgezogen werden. Während der Regierungsrat den Pendlerabzug nun auf 3000 Franken begrenzen will, beantragt eine knappe Mehrheit der Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) einen Maximalabzug von 3‘800 Franken – dem Preis eines GA. Einen höheren Maximalbetrag beantragt eine WAK-Mehrheit auch beim neuen Abzug für Aus- und Weiterbildungskosten. Sie möchte diesen auf 18'000 – statt wie der Regierungsrat auf 12‘000 –  Franken festlegen und so sicherstellen, dass auch teure Weiterbildungen attraktiv bleiben.  Die regierungsrätlichen Vorschläge führen zu rund 1,2 Mio. Franken an Steuermehreinnahmen, in der WAK-Variante würde sich dieser Betrag halbieren. (Behandlung erst 16. Sept.)

Für neue Radaranlagen im Strassenverkehr beantragt der Regierungsrat 3,46 Mio. Franken. Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission unterstützt den Ansatz, vermehrt auf semistationäre statt fix installierte Anlagen zu setzen. Sie möchte aber auch wieder präventiv wirkende Smiley-Geschwindigkeitsanzeigen einsetzen; der Kanton hat keine mehr in Betrieb. Eine Kommissionsmehrheit möchte dafür auf eine der vorgesehenen sechs neuen fixen Radaranlagen verzichten und nur 3,3 Mio. Franken bewilligen.

Ferner liegen dem Grossen Rat verschiedene Anpassungen seiner Geschäftsordnung vor. In Umsetzung zweier Anzüge möchte eine Mehrheit des Ratsbüros zum einen das parlamentarische Instrument Motion stärken. Neu soll der Grosse Rat den Regierungsrat auch in seinem eigenen, regierungsrätlichen Kompetenzbereich verpflichten können, eine bestimmte Massnahme zu ergreifen. Zum andern sollen Industrie und Gewerbe besser geschützt werden, indem für Umzonungsentscheide zulasten der Industrie- und Gewerbezone neu statt eines einfachen das Zweidrittelmehr im Grossen Rat gelten soll. Der Regierungsrat äussert in Bezug auf die erste Änderung Vorbehalte, die zweite lehnt er ab.

Unter den parlamentarischen Vorstössen findet sich nochmals die in der April-Sitzung umstrittene Motion, die öffentlich unterstützte Spitäler und Alters- und Pflegeheime dazu verpflichten will, Sterbehilfeorganisationen zuzulassen. Der Regierungsrat möchte in diesem ethisch heiklen Bereich keine gesetzlichen Vorgaben schaffen.

 

Weitere Auskünfte

Elisabeth Ackermann, Grossratspräsidentin

Tel. +41 79 333 47 25

 

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