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Vorschau auf die Grossratssitzung vom 13. und 20. April 2016



Dem Grossen Rat liegt für die Aprilsitzung eine umstrittene Änderung des Wahlgesetzes vor. Eine knappe Mehrheit der vorberatenden Kommission möchte kein Quorum für Grossratswahlen mehr. Zu reden geben wird auch die Anpassung der Altersentlastung der Lehrpersonen. In der Vorberatung Zustimmung fanden das Projekt «Kapo2016», das zu mehr polizeilicher Präsenz auf der Strasse führen wird, und eine Erweiterung der Wohncontainer für Flüchtlinge an der Münchensteinerstrasse.

Mit dem Projekt «Kapo2016» strebt der Regierungsrat eine deutliche Effizienzsteigerung bei der Kantonspolizei an. Mittels verbesserter Abläufe und neuen mobilen Kommunikationsmitteln soll die Schreibarbeit der Polizistinnen und Polizisten um bis zu 50% reduziert und dafür die polizeiliche Präsenz auf der Strasse erhöht werden. Dem Grossen Rat werden für diesen Reorganisationsprozess knapp 10,2 Mio. Franken beantragt. In der Vorberatung war das Geschäft unbestritten.

Gleiches gilt für die Erweiterung der geplanten Wohncontainer-Anlage an der Münchensteinerstrasse. Im letzten Dezember bewilligte der Grosse Rat für die Erstellung von Wohncontainern mit 150 Betreuungsplätzen 7 Mio. Franken. Angesichts der markanten Zunahme an Flüchtlingen möchte der Regierungsrat die Wohncontainer nun um hundert Plätze und zehn Büroplätze erweitern. Er beantragt dafür zusätzliche 4,25 Mio. Franken. Die Siedlung soll Ende Jahr fertiggestellt sein.

Zu reden geben wird im Grossen Rat die Frage, ob für Grossratswahlen weiterhin ein Quorum gelten soll – und falls ja, welches. Basel-Stadt kennt ein Quorum seit 1994. Seit 2011 werden Parteien in jenen Wahlkreisen zur Sitzverteilung zugelassen, in der sie mindestens 4% der Stimmen erreicht haben. Im vergangenen Jahr beauftragte der Grosse Rat den Regierungsrat per Motion, eine Gesetzesänderung vorzulegen, die entweder die frühere Regelung zurückbringt, wonach eine Partei in einem Wahlkreis 5% der Stimmen erreichen muss, um zur Sitzverteilung im ganzen Kanton zugelassen zu werden, oder die ein kantonsweites Quorum einführt. Der Regierungsrat spricht sich nun wenn schon für ein kombiniertes Quorum aus, welches die frühere Regelung (5% in einem beliebigen Wahlkreis) mit einem kantonsweiten Quorum (3%) ergänzt. Er empfiehlt aber, die 2011 getroffene Regelung nicht bereits wieder zu ändern. Eine knappe Mehrheit der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) möchte gar kein Quorum mehr; dies auf die Grossratswahlen 2020 hin. Der Verzicht auf ein Quorum berücksichtige den Wählerwillen am besten, weil dadurch am wenigsten politische Gruppierungen ausgeschlossen werden. Die Minderheit will an der 4%-Hürde festhalten. Bei einer Abschaffung des Quorums befürchtet sie eine weitere Parteienzersplitterung.

Dem Grossen Rat liegt sodann eine Änderung des Schulgesetzes vor. Mit dem seit diesem Jahr für das Staatspersonal geltenden Pensionierungsalter 65 statt 63 möchte der Regierungsrat den Beginn der Altersentlastung für Lehrpersonen (maximal zwei Lektionen weniger) auf das vollendete 57. anstelle des 55. Altersjahrs verlegen. Eine Minderheit der Bildungs- und Kulturkommission (BKK) will am 55. Altersjahr festhalten. Die knappe BKK-Mehrheit beantragt als Kompromiss, die Änderung erst auf 2018 statt bereits 2016 in Kraft zu setzen.

Schliesslich ist die Petitionskommission geteilter Meinung, ob die Boulevardöffnungszeiten der Rheingasse verlängert werden sollen. Eine knappe Mehrheit möchte den Lärmkataster und den Boulevardplan nicht ändern.

Weitere Auskünfte

Dominique König-Lüdin
Grossratspräsidentin
Tel. +41 (0)79 658 45 37

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