Medienmitteilungen

Vorschau auf die Grossratssitzung vom 14. und 21. September 2016



Der Grosse Rat behandelt im September den Umbau der Kaserne in ein Kultur- und Kreativzentrum. Die beiden vorberatenden Kommissionen beantragen mehrheitlich Zustimmung; die Minderheiten verlangen Rückweisung. Weiter liegen dem Parlament der GPK-Bericht zur Regierungs- und Verwaltungstätigkeit im vergangenen Jahr sowie eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes vor. Die vorberatende Kommission möchte bei der gebührenfreien Einbürgerung junger Menschen weiter gehen als der Regierungsrat.   

In seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause diskutiert der Grosse Rat zunächst Feststellungen und Empfehlungen seiner Geschäftsprüfungskommission (GPK) zur letztjährigen Arbeit von Regierungsrat, Verwaltung und Gerichten. (s. Medienmitteilung der GPK vom 27.6.2016)

Danach liegt dem Parlament mit dem Umbau der Kaserne eine Vorlage vor, die in der Bau- und Raumplanungskommission und der mitberichtenden Bildungs- und Kulturkommission lange und kontrovers zu reden gab. Der Regierungsrat beantragt für die Sanierung des Kasernenhauptbaus und den Umbau zum Kultur- und Kreativzentrum 44,6 Mio. Franken. Gegen den Rhein hin soll das Areal mit Durchgängen geöffnet werden. In der Vorberatung wurde der Sanierungsbedarf der Kaserne nicht infrage gestellt. Hingegen waren die bauliche Umgestaltung, die Kosten und das Nutzungskonzept umstritten. Während die Mehrheiten der beiden Kommissionen die Vorlage als zukunftsweisend unterstützen, beantragen die Minderheiten Rückweisung (mit je 8 zu 5 Stimmen).

Weiter schlägt der Regierungsrat in Umsetzung einer vom Grossen Rat 2011 überwiesenen Motion eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes vor. Demnach sollen in der Schweiz geborene und aufgewachsene Migrantinnen und Migranten ab dem 18. Geburtstag ein Jahr lang die Möglichkeit haben, sich kostengünstig einbürgern zu lassen; zu dem Zweck sollen sie von kantonalen und kommunalen (nicht aber eidgenössischen) Einbürgerungsgebühren befreit werden. Eine Mehrheit der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) will das gleiche Recht auch für junge Schweizerinnen und Schweizer inklusive Auslandschweizer, die Bürger einer der Basler Gemeinden werden wollen. Zudem soll die Gebührenbefreiung auch für minderjährige Bewerber und bis Ende 19. Lebensjahr gewährt werden. Die kantonalen und kommunalen Gebühren betragen für Jugendliche heute 1400 bis 1850 Franken.

Dem Grossen Rat liegt sodann eine Revision des innerkantonalen Finanz- und Lastenausgleichs vor. Neu sollen Riehen und Bettingen vom Kanton die gesamte Finanzierung der Primarschule übernehmen; auch im Asylwesen erhalten sie mehr Verantwortung. Da den Gemeinden Mehr- und dem Kanton Minderkosten entstehen, sollen die Steuerpflichtigen der Gemeinden künftig weniger Kantonssteuern (-5% Einkommens- und Vermögenssteuer), dafür mehr Gemeindesteuern bezahlen. Die Finanzkommission ist mit der Neukalibrierung des Ausgleichs und auch dem Verkauf der sechs Schulhäuser an die Gemeinden einverstanden.

Das neue Behindertenhilfegesetz streben die beiden Basel gemeinsam an. Im Zentrum steht die Mitsprache der Person mit Behinderung bei den Unterstützungsleistungen, etwa der Platzierung. Weil für die Leistungen Normkosten eingeführt werden, erhalten die Kantone auch eine wirksame Möglichkeit, das System der Behindertenhilfe finanziell zu steuern. Staatliche Mehr- oder Minderausgaben sollen nicht entstehen. Die Gesundheits- und Sozialkommission stimmt der Vorlage mit kleineren Änderungsanträgen zu.

Bei der Änderung des Sportgesetzes geht es darum, die Nutzung von Sportanlagen auch ausserhalb der Schulzeit sicherzustellen. Die JSSK begrüsst die Vorlage.

 

Weitere Auskünfte

Dominique König-Lüdin, Grossratspräsidentin

Tel. +41 (0)79 658 45 37

 

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