Medienmitteilungen

Die Gesundheitskommissionen der beiden Basel stimmen den Staatsverträgen für eine gemeinsame Gesundheitsregion zu



Die Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) des Grossen Rates und die basellandschaftliche Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission des Landrates haben ihre mehrmonatige Beratung der Staatsverträge zur gemeinsamen Planung, Regulierung und Aufsicht über die Gesundheitsversorgung (Staatsvertrag Versorgung) sowie zur Universitätsspital Nordwest AG (Staatsvertrag Spitalgruppe) abgeschlossen. Mit diesen Staatsverträgen gehen Basel-Stadt und Basel-Landschaft eine weitreichende Partnerschaft für eine halbe Million Menschen in der Gesundheitsregion Basel ein. Die GSK stellt sich einstimmig hinter den Staatsvertrag Versorgung. Beim Staatsvertrag Spitalfusion teilte sich die GSK in eine befürwortende Mehrheit und eine ablehnende Minderheit auf.

Die Ziele der gemeinsamen Gesundheitsregion sind von grosser Bedeutung: Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung soll optimiert, das Kostenwachstum im Spitalbereich deutlich gedämpft und die Hochschulmedizin der Universität Basel langfristig gesichert werden. Die Staatsverträge schaffen die rechtliche Basis zur Umsetzung dieser Ziele: Gemeinsame Planungsinstrumente und Massnahmen im Gesundheitswesen sowie die Fusionierung des Universitätsspitals Basel und des Kantonsspitals Baselland. Die künftige Spitalgruppe wird eine Aktiengesellschaft (AG) mit gemeinnützigem Zweck sein, die den beiden Basler Kantonen gehört. Sowohl die Gesundheitsplanung als auch die AG stehen weiteren Partnern offen.

Einhelligkeit beim Staatsvertrag Versorgung

Der Staatsvertrag Versorgung gab in der GSK wenig Anlass zur Auseinandersetzung. Die koordinierte Gesundheitsversorgung wird von niemandem bestritten. Die Kommission führte eine fundierte Diskussion zur Planung des ambulanten Bereichs, zum Rollenkonflikt des Kantons als Regulator und Eigner sowie zur Einführung einer Fachkommission für die Planung.
Die GSK sieht unter anderem aufgrund der Kostenexplosion im Gesundheitswesen die Notwendigkeit gegeben, die Gesundheitsversorgung mit weitergehenden staatlichen Eingriffen und in einem grösseren regionalen Rahmen anzugehen. Sie hält es aber für wichtig, dass alle privaten und öffentlichen Anbieter im Gesundheitsmarkt in die kommende Gesundheitsplanung auf der Basis der Chancengleichheit und mit gleichem Gehör eingebunden werden.

Mehrheit und Minderheit beim Staatsvertrag Spitalgruppe

Der Staatsvertrag über die Universitätsspital Nordwest AG gab ungleich mehr Diskussionsanlass, und die Kommission teilte sich in eine befürwortende Mehrheit (acht Mitglieder) und eine ablehnende Minderheit (5 Mitglieder) auf.

Die GSK ist sich in vielen Einschätzungen einig, was die Zielerreichung durch den Staatsvertrag angeht: Die Sicherung der Hochschulmedizin kann durch den vorliegenden Staatsvertrag erreicht werden. Das Kostenwachstum wird nur mittels mehrerer Massnahmen (beispielsweise verstärkte Zusammenarbeit der Spitäler oder vermehrte ambulante Behandlungen) erfolgreich eingedämmt werden. Die Spitalgruppe alleine kann dieses übergeordnete Ziel nicht erreichen, und zu deren Standort Bruderholz hat die GSK viele Fragen. Die Optimierung der Gesundheitsversorgung ist in erster Linie durch den Staatsvertrag Versorgung zu erreichen. Die Kommission hätte sich gewünscht, dass die wichtigen personalpolitischen Pfeiler Arbeitsplatzsicherheit, GAV und Vorsorge sowie Einbezug der Personalvertretungen in den Planungsprozess mit einer höheren Priorität behandelt worden wären.

Mit dem Ziel, die Spitalgruppe stärker und dauerhafter im kantonalen Recht zu verankern, hat die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsdepartement auch ein neues Beteiligungsgesetz an der USNW AG entworfen. Dieses regelt insbesondere das innerkantonale Verhältnis zwischen Parlament und Regierung und hält fest, dass sich Basel-Stadt zu mindestens 50 Prozent am Aktienkapital und den Stimmen der AG beteiligen soll. Das Gesetz greift nicht in die staatsvertraglichen und aktionärsrechtlichen Verhältnisse ein.

Die GSK wurde sich aber insgesamt nicht einig über die Vorlage. Die Mehrheit ist überzeugt, dass die Rechtsform einer AG mit gemeinnützigem Zweck die notwendige Flexibilität in der dynamischen Spitallandschaft ermöglicht. Der fragwürdige Standort Bruderholz ist im Sinn des partnerschaftlichen Gebens und Nehmens akzeptabel. In der Spitalgruppe schliesslich sieht sie die einzige Möglichkeit die Hochschulmedizin in der Region zu gewährleisten. Die Minderheit meint, dass auch das Spezialgesetz die demokratische Mitbestimmung und die Oberaufsicht des Parlaments durch die AG nicht gewährleiste. Parität zwischen Basel-Landschaft und Basel-Stadt sei nicht gegeben, und insbesondere werde die Strukturerhaltung mit dem Standort Bruderholz die Kostensteigerung weiter antreiben.

Der weitere Fahrplan

Die Gesundheits- und Sozialkommission und die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission haben die vergangenen vier Monate intensiv über die im Frühjahr vorgelegten Staatsverträge beraten und sich auch gegenseitig ausgetauscht. Die Schlussabstimmungen und die Kommunikation sind koordiniert worden. Die Staatsverträge werden im Herbst in den Kantonsparlamenten behandelt und sind referendumspflichtig. Die GSK beantragt, beide Staatsverträge dem obligatorischen Referendum zu unterstellen und somit dem baselstädtischen Stimmvolk zwingend im Februar 2019 vorzulegen.

Weitere Auskünfte

Sarah Wyss, Präsidentin Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rats
Telefon +41 (0) 79 811 24 87, Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Berichte

Bericht der Gesundheits- und Sozialkommission zum Ratschlag Nr. 18.0112.01 zum Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Universitätsspital Nordwest AG sowie Teilrevision des Gesetzes über die öffentlichen Spitäler des Kantons Basel-Stadt

Bericht der Gesundheits- und Sozialkommission zum Ratschlag Nr. 18.0113.01 zum Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung sowie Teilrevision des Gesundheitsgesetzes des Kantons Basel-Stadt