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MCH Group: WAK stimmt Verzicht auf Bezugsrechte des Kantons zu



Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) des Grossen Rates hat ihren Bericht zur MCH Group, der dringlich für die Bündelitagsitzung vom 24./25. Juni traktandiert ist, verabschiedet.

Die WAK erachtet es für richtig, dass die MCH Group eine Kapitalerhöhung mit einem externen Investor anstrebt und der Kanton Basel-Stadt nicht selbst frisches Kapital einschiessen soll.

Die Kommission beantragt dem Grossen Rat, den Regierungsrat zu ermächtigen, bei einer Kapitalerhöhung der MCH Group auf das Ausüben der Bezugsrechte, die dem Kanton Basel-Stadt als Aktionär zustehen, zu verzichten. Den Verzicht auf die Bezugsrechte möchte die WAK auf Ende 2020 beschränken. Weiter ist die WAK der Ansicht, dass die Darlehensumwandlung in Aktienkapital in die Zuständigkeit des Regierungsrats fällt. Damit kann die Sperrminorität der öffentlichen Hand gesichert werden.

Sie finden den Bericht hier:

Bericht der Wirtschafts- und Abgabekommission zum Ratschlag betr. Verzicht auf das Ausüben der dem Kanton Basel-Stadt zustehenden Bezugsrechte bei einer späteren Kapitalerhöhung der MCH Group AG

Webmitteilung des Parlamentsdiensts