Urteil des Bundesgerichts: Primateninitiative ist gültig
Das Bundesgericht hat heute das Urteil im Zusammenhang mit der Primateninitiative gefällt und diese für rechtlich zulässig erklärt.
Der Grosse Rat hatte die Initiative auf Antrag des Regierungsrats im Januar 2018 für ungültig erklärt. Dieser Entscheid wurde an das Basler Appellationsgericht weitergezogen, welches die Initiative im Januar 2019 für rechtlich gültig erklärte. Gegen diesen Entscheid reichten die Mitglieder des Büros des Grossen Rates Beschwerde ein, nicht aus Gründen des Tierschutzes, sondern zur Klärung institutioneller Fragen.
Sie finden die Medienmitteilung des Bundesgerichts von heute hier:
Bisheriger Verlauf des Geschäfts (Datenbank)
Webmitteilung des Parlamentsdiensts