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Neue GSK-Berichte: GSK will auf Einsparungen bei den Beihilfen zu AHV/IV und EL nicht eintreten



Die Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) des Grossen Rates beantragt Nichteintreten auf den Vorschlag der Regierung, die kantonalen Beihilfen zu AHV/IV sowie Ergänzungsleistungen zu kürzen und so jährlich rund 4,7 Mio. Franken zu sparen. 

Eine deutliche Kommissionsmehrheit macht sozialpolitische Bedenken geltend gegen den Sparvorschlag, den die Regierung im Rahmen der Generellen Aufgabenüberprüfung vorgelegt hat. Die Beihilfen zu Ergänzungsleistungen sollen um durchschnittlich 40 Prozent gekürzt werden. Weiter sollen kantonale Behilfen künftig von einem Anspruch auf Ergänzungsleistungen abhängen; die volle oder halbe Beihilfe, die bisher an AHV/IV-Berechtigte mit einem Einkommen knapp über der EL-Anspruchsgrenze ausbezahlt wurde, würde entfallen. Der regierungsrätliche Vorschlag erfordert eine Gesetzesänderung.

Sie finden den GSK-Bericht hier.

Einen weiteren Bericht hat die GSK zum vom Regierungsrat beantragten Projektierungskredit über 400'000 Franken für den Ersatzneubau des Wohnheims Belforterstrasse verabschiedet. Die Kommission stimmt der Ausgabe zu, äussert aber Kritik am bisherigen Projektverlauf.

Sie finden den GSK-Bericht hier.

 

(Meldung des Parlamentsdiensts)