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Teilrevision des Steuergesetzes: WAK-Mehrheit möchte höhere Abzüge für Aus- und Weiterbildung sowie Arbeitsweg als die Regierung



Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) des Grossen Rates hat ihren Bericht zu einer Teilrevision des Steuergesetzes verabschiedet. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Abzüge der Kosten für Aus- und Weiterbildung sowie Arbeitsweg, ab Steuerperiode 2016.

In Abänderung des regierungsrätlichen Vorschlags möchte eine knappe WAK-Mehrheit den neuen Abzug für Aus- und Weiterbildungskosten auf 18'000 Franken (Regierung 12‘000 Franken) begrenzen. Sie möchte mit der Anhebung sicherstellen, dass auch für hochqualifizierte Arbeitnehmende die oftmals teuren Weiterbildungen attraktiv bleiben.

Die Arbeitswegkosten konnten bisher gegen Nachweis unbeschränkt zum Abzug gebracht werden. Während der Regierungsrat beantragt, die Regelung des Bundes zu übernehmen und den Abzug für die Arbeitswegkosten auf 3000 Franken zu beschränken, möchte die Mehrheit der WAK diesen auf 3‘800 Franken festlegen. Weitere Änderungen zu Grundstückgewinnsteuer, Steuerfälligkeit und Verfahren der Steuerrekurskommission waren unbestritten.

Sie finden den WAK-Bericht hier.

(Meldung des Parlamentsdiensts)