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Der Regierungsrat schlägt in Umsetzung einer Motion ein kombiniertes Quorum für Grossratswahlen vor



Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat eine Änderung des Wahlgesetzes vor, wonach für Grossratswahlen das bisherige Quorum von vier Prozent der Stimmen pro Wahlkreis durch ein kombiniertes Quorum ersetzt würde.

Neu sollen Listen, die ein Quorum von fünf Prozent der Stimmen in einem Wahlkreis oder drei Prozent im Kanton erreicht haben, zur Sitzverteilung zugelassen werden. Bei der Berechnung des kantonalen Quorums soll auch der Wahlkreis Bettingen berücksichtigt werden.

Der Grosse Rat hat den Regierungsrat im April dieses Jahres zur Ausarbeitung einer Vorlage verpflichtet, entgegen dessen Antrag; dies mittels einer Motion.

Den Bericht des Regierungsrates inklusive Motionstext finden Sie hier.

(Mitteilung Parlamentsdienst)