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BKK-Berichte: Umstrittene Anpassung der Altersentlastung für Lehrpersonen



Die Bildungs- und Kulturkommission (BKK) des Grossen Rates hat zwei Berichte verabschiedet; einerseits zu einer Änderung des Schulgesetzes, andererseits zu einer Änderung des Berufsbildungsgesetzes. In der BKK sehr umstritten war die Anpassung der Altersentlastung für Lehrpersonen an die Erhöhung des Pensionierungsalters.

Seit diesem Jahr gilt für das Staatspersonal das Pensionierungsalter 65 statt 63. Entsprechend möchte der Regierungsrat den Beginn der Altersentlastung für Lehrpersonen (maximal zwei Lektionen weniger) auf das vollendete 57. anstelle des 55. Altersjahrs verlegen. Eine Kommissionsminderheit lehnt eine Anpassung ab und will am 55. Altersjahr festhalten. Demgegenüber beantragt eine knappe BKK-Mehrheit im Sinne eines Kompromisses, die vom Regierungsrat vorgelegte Änderung auf 2018 statt bereits 2016 in Kraft zu setzen.

Sie finden den Bericht hier.

Berufsbildung: Reduktion des Kantonsbeitrags II an überbetriebliche Kurse

Im Rahmen der Entlastungsmassnahmen beantragt der Regierungsrat, den Zuschlag auf die Kursteilnehmerpauschale von Lernenden mit baselstädtischem Lehrvertrag an den überbetrieblichen Kursen (üK) ab 2016 von 100 auf 80 Prozent zu reduzieren. Dadurch soll das Budget wiederkehrend um 350’000 Franken entlastet werden. Die BKK beantragt in Übereinstimmung mit dem Gewerbeverband, eine Untergrenze von wenigstens 80 Prozent für den Kantonsbeitrag II zu fixieren. Nicht tangiert sind die pauschalen Kantonsbeiträge (I) an die üK.

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(Mitteilung Parlamentsdienst)