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JSSK will Nutzung von Sportanlagen auch ausserhalb der Schulzeit sicherstellen



Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rates hat ihren Bericht zu einer Änderung des Sportgesetzes verabschiedet. Sie unterstützt die Absicht des Regierungsrats einstimmig, mittels einer klareren Formulierung die Nutzung von Sportanlagen auch ausserhalb der Schulzeit sicherzustellen.

Heute hängt die Nutzung der Anlagen ausserhalb der Schulzeit auch von der Verfügbarkeit und vom Entgegenkommen des Hauswartungspersonals ab. Mit der Gesetzesänderung sollen Schliessungen aufgrund des Hauswartungspersonals ausgeschlossen werden. 

Die Gesetzesänderung geht auf eine Motion und damit auf einen verbindlichen Auftrag des Grossen Rates an den Regierungsrat zurück.

Zum Bericht der JSSK betr. Änderung des Sportgesetzes

(Mitteilung Parlamentsdienst)