JSSK stimmt Totalrevision Bürgerrechtsgesetz als Gegenvorschlag zu Einbürgerungsinitiative zu - umstrittene Punkte

Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) beantragt dem Grossen Rat, den Stimmberechtigten eine Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes als Gegenvorschlag zur Einbürgerungsinitiative vorzulegen, gemäss Antrag der Regierung. Zum regierungsrätlichen Gesetzesentwurf beantragt sie gewisse Änderungen, mehrere Punkte blieben umstritten.

Der Regierungsrat will das kantonale Einbürgerungsgesetz insbesondere aufgrund des neuen Bürgerrechts des Bundes totalrevidieren. Dieses bringt Verschärfungen, die sich mit den Anliegen der Initianten decken.

Die JSSK hat am Gesetzesentwurf wenige materielle und redaktionelle Änderungen vorgenommen und die Vorlage mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen verabschiedet. Umstritten waren u.a. das Mindestalter 12 für eine Gesuchstellung und das Kriterium des Vertrautseins mit den örtlichen Lebensverhältnissen als Voraussetzung für eine Einbürgerung.

Sie finden den Bericht hier: JSSK-Bericht betr. Kantonale Volksinitiative „Keine Einbürgerung von Kriminellen und Sozialhilfeempfängern (Einbürgerungsinitiative)“ und Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes 

(Web-Mitteilung Parlamentsdienst)