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JSSK beantragt zu Justizvollzugsgesetz wenige Änderungen



Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) hat ihren Bericht zum neuen Gesetz über den Justizvollzug mit wenigen Änderungen verabschiedet.

Das Gesetz löst das bestehende Strafvollzugsgesetz ab und schreibt Vollzugsgrundsätze und Vollzugsziele, die grundlegenden Rechte und Pflichten der eingewiesenen Personen, das Vollzugsverfahren sowie einschneidende Vollzugsmassnahmen fest.

In Abweichung zum Ratschlag beantragt die JSSK dem Grossen Rat, die bisherige Praxis, wonach transsexuelle Menschen bei der Inhaftierung nach ihrem Zuteilungswunsch (Abteilung Männer oder Frauen) gefragt werden, gesetzlich zu verankern. Weiter präzisierte die Kommission den Handlungsspielraum des Sicherheitspersonals für die Fesselung einer Person.

Knapp verworfen worden sind in der JSSK Anträge, Jugendliche unter 18 Jahre künftig nicht mehr in ausländerrechtlicher Haft unterzubringen und private Personen nicht mehr im Bereich Sicherheit einzusetzen.

Der Grosse Rat wird die Vorlage in der Oktobersitzung behandeln.

Sie finden den Bericht hier:

Bericht der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission zum Ratschlag zu einem Gesetz über den Justizvollzug

Webmitteilung des Parlamentsdiensts