«Abnorm, aber keine praktischen Übelstände» – die Landgemeinden beschliessen im Grossen Rat seit 1859 über die Stadt mit

Als schweizweites Unikum dürfen im Grossen Rat auch die zwölf Vertreter der Landgemeinden über Geschäfte abstimmen, die eigentlich nur die Stadt betreffen. Der Einsitz der Riehener und Bettinger geht auf 1859 zurück. Damals schien Basel die Stimmkraft der kleinen Landgemeinden vernachlässigbar.

fahnen gemeinden rathaus
Die drei Flaggen am Rathaus vereint © bs/ch 

 

1875, anlässlich der grossen Verfassungsrevision, die das «Ratsherrenregiment» beseitigt, wird auch die lästige Doppelspurigkeit von Kantons- und Stadtbehörden abgeschafft. Diese hatte seit 1803 bestanden und wurde nach der Kantonstrennung von 1833 beibehalten – angesichts gerade noch dreier Landgemeinden (Riehen, Bettingen und damals noch Kleinhüningen) ein bürokratisches Unding. 1859 wird der Grosse Stadtrat, das Stadtparlament, deshalb dem Grossteil seiner Aufgaben enthoben; auch manche Entscheide über die Stadt fallen nun im Grossen Rat, dem bisher reinen Kantonsparlament. Seither dürfen die Landgemeindevertreter im Grossen Rat auch über städtische Geschäfte mitbestimmen.

Stadt erachtet Ausstandspflicht für unnötig

1875 wird der Grosse Rat gänzlich zum Kantons- und Stadtparlament. Eine Ausstandspflicht für Landgemeindevertreter einzuführen, wird nicht für nötig erachtet. «Wir geben zu, dass etwas Abnormes darin liegt, wenn die Vertreter der Landgemeinden über Municipalangelegenheiten der Stadt mitbeschliessen», schreibt zwar die grossrätliche Verfassungskommission in ihrem Bericht. Allerdings sehe man in dieser «kleinen Unregelmässigkeit keine praktischen Übelstände». Die Bedeutung der Sache scheint gering, würden die Landgemeinden doch bevölkerungsmässig nicht in gleichem Masse zunehmen wie die Stadt, so die Kommission.

Riehen wollte sich sogar eingemeinden lassen

Es ist ohnehin die Zeit der Landflucht in die Stadt. Sowohl Kleinhüningen wie die damals finanzschwache Bauerngemeinde Riehen stellen 1885 Eingemeindungsgesuche beim Kanton. Allerdings findet nur dasjenige Kleinhüningens Gehör. Das Thema bleibt aber aktuell und kulminiert 1928 in einer Einbürgerungsinitiative der Kommunistischen Partei, die es nicht zuletzt auf das Riehener Steuerreglement – das «den Oberen schenkt und die Unteren bestiehlt», so das Kampfblatt «Vorwärts» – abgesehen hat. Basel wie auch die Riehener lehnen ziemlich knapp ab. Der Grosse Rat hatte die Initiative zuvor mit 65 zu 54 Stimmen zur Ablehnung empfohlen.

1914 haben die Landgemeinden 4 von 130 Sitzen

Das Recht jeder Landgemeinde auf mindestens ein Mitglied im Grossen Rat ist seit 1889 verfassungsmässig verankert. 1914, nach der Neueinteilung des Kantons in noch fünf statt elf Wahlkreise, stehen Riehen gemäss Volkszählung drei der 130 Grossratssitze zu, Bettingen einer. Mit diesem einen Sitz muss sich Bettingen bis heute begnügen. Das zur Vorstadt heranwachsende Riehen dagegen kann 1950 schon sechs Sitze besetzen und hat zuletzt, vor der Verkleinerung des Grossen Rats auf 100 Mitglieder,14 Sitze zugut. Aktuell sind es 11.

Die Vertreter der Landgemeinden, einst als zu vernachlässigende Grösse erachtet, haben längst «Fraktionsstärke» erreicht.

 

Text: Eva Gschwind / André Salvisberg, Parlamentsdienst Basel-Stadt

Quellen: Grossratsprotokolle 18.1.1875 (Bericht Verfassungskommission) und 27.10.1927. Basler Stadtbuch online; Riehen - Geschichte eines Dorfes, 1972.