Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) des Grossen Rates ist bei der Frage, ob das kantonale und kommunale Stimm- und Wahlrecht bereits ab 16 Jahren gewährt werden soll, gespalten. Sie stimmt einer entsprechenden Verfassungsänderung mit 7:6 Stimmen zu.
2019 überwies der Grosse Rat eine Motion, die das Mindestalter für das aktive Stimm- und Wahlrecht in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten von 18 auf 16 Jahre senken will. Die Wählbarkeit in öffentliche Ämter (passives Wahlrecht) soll weiterhin erst ab dem 18. Altersjahr möglich sein. Im Oktober 2025 legte der Regierungsrat die dafür nötige Verfassungsänderung vor; er unterstützt das Anliegen.
Die JSSK teilt sich in eine befürwortende Mehrheit von 7 und eine ablehnende Minderheit von 6 Mitgliedern (Schlussabstimmung 6:5 ohne Enthaltungen). Die Mehrheit sieht in der Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Demokratie. Es sei richtig, dass Jugendliche, die stark und langfristig von Entscheiden betroffen seien, ihre Sichtweisen dazu früh einbringen und mitbestimmen können. Die Minderheit will keine Trennung des politischen und zivilrechtlichen Mündigkeitsalters und bezweifelt, dass das politische Interesse der 16- und 17-Jährigen bereits sehr ausgeprägt ist. Sie verweist mit Blick auf die Gemeindeautonomie zudem auf die Gemeinde Riehen, die ein Stimmrechtsalter 16 auf kommunaler Ebene 2024 deutlich abgelehnt hat.
Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Septembersession behandeln.
Sie finden den Bericht hier:
JSSK-Bericht betr. aktives Stimm und Wahlrechtsalter 16
Mitteilung Parlamentsdienst