Sachkommissionen

Sachkommissionen beraten Geschäfte aus einem bestimmten Themenbereich im Detail vor. Sie können Vorlagen des Regierungsrates abändern, z.B. eine Gesetzesänderung oder eine Ausgabe. Nach Prüfung der Vorlage stellt die Sachkommission dem Grossen Rat Antrag, mündlich oder mit einem schriftlichen Bericht. Ist sich die Kommission nicht einig, kann sie einen Mehrheits- und einen Minderheitsantrag stellen.

Sachkommissionen können auch parlamentarische Vorstösse einreichen und – das geschieht allerdings selten – selbst Gesetzesvorlagen ausarbeiten.

Sachkommissionen bestehen aus 13 Mitgliedern des Grossen Rates. Die Zusammensetzung gemäss Fraktionen bleibt während der gesamten Amtsperiode unverändert. Die Sitzungen und Sitzungsprotokolle sind nicht öffentlich.

Die sieben Sachkommissionen: