Parlamente sind in Fraktionen, nicht Parteien organisiert
Der Grosse Rat gliedert sich politisch in Fraktionen und nicht in Parteien. Die Fraktionen umfassen Angehörige der gleichen Partei oder gleichgesinnter Parteien. Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens fünf Mitglieder erforderlich.
Fraktionen sind für die Meinungsbildung wichtig. Sie besprechen Ratsgeschäfte vor und versuchen, eine möglichst einhellige Position zu entwickeln und dann auch durchzusetzen. Weder im Rat noch in den Kommissionen gibt es allerdings einen Fraktions-Stimmzwang.
Die Fraktionen
In dieser Legislatur sind im Grossen Rat elf Parteien in acht Fraktionen organisiert.
Die Fraktionen (Sitze):
- SP (31)
- Sozialdemokratische Partei
- LDP (13)
- Liberal-Demokratische Partei
- SVP (12)
- Schweizerische Volkspartei
- Grüne/jgb (12)
- Grüne / junges grünes bündnis
- Die Mitte/EVP (11)
- Die Mitte / Evangelische Volkspartei
- FDP (7)
- Freisinnig-Demokratische Partei
- GLP (7)
- Grünliberale Partei
- BastA! (6)
- Basels starke Alternative!
Fraktionslose | Wahlergebnisse | Entwicklung der Parteienlandschaft (seit 1900)
Vorteile von Fraktionen
Fraktionen haben das Recht, Mitglieder in Kommissionen und sonstige Gremien zu entsenden. Je stärker eine Fraktion, desto mehr Sitze erhält sie. Ein aus der Fraktion austretendes Ratsmitglied - in der Regel wegen Parteienwechsels - verliert seine Kommissionssitze sofort.
Fraktionen erhalten vom Grossen Rat eine Entschädigung. Der jährliche Grundbetrag beträgt 10'000 Franken, der Zusatzbetrag pro Mitglied 500 Franken.
In den Parlamentsdebatten können die Fraktionen zudem bei jedem Geschäft einen Sprecher oder eine Sprecherin bestimmen, welche 10 Minuten Redezeit zugesprochen erhält. Einzelvoten dauern maximal 5 Minuten.