Gewaltenteilung

Warum ist staatliche Macht verteilt?

Die Gewaltenteilung – man spricht auch von Gewaltentrennung – ist ein Grundprinzip der Demokratie. Sie sorgt für eine Begrenzung der Macht der einzelnen Staatsorgane. Unterschieden werden drei Gewalten: Parlament, Regierung und Gerichte. Sie sollen sich in einem demokratischen Staat gegenseitig kontrollieren.

§1 der Kantonsverfassung lautet: «Die Staatsgewalt beruht auf dem Volk. Sie wird durch die Stimmberechtigten und die Behörden ausgeübt.» Höchste Gewalt ist also die Bevölkerung. Die Stimmberechtigten wählen das Parlament, die Regierung und die Gerichtspräsidien und sie können Volksabstimmungen erzwingen. 

Wahlen | Mitbestimmung der Bevölkerung

 Farbige Zeichnung von Politikern, die in früheren Jahrhunderten Recht sprechen.16. Jahrhundert: Die Regierung war auch Gericht, es gab noch keine Gewaltenteilung. Foto: Staatsarchiv BS

Parlament, Regierung und Gerichte

Die Kantonsverfassung nennt die drei Gewalten:

  • Der Grosse Rat (Legislative) ist die «gesetzgebende und oberste aufsichtsführende Behörde». Er beschliesst über Gesetze und hat die Kontrolle über Regierung, Verwaltung und Justiz. Dazu muss er alle grösseren Ausgaben bewilligen. Als Parlament ist der Grosse Rat die Volksvertretung.

  • Der Regierungsrat (Exekutive) ist «die leitende und oberste vollziehende Behörde». Er steht der Verwaltung vor, die aus sieben Departementen besteht. Jedes wird von einem Regierungsmitglied geführt. Regierung und Verwaltung planen wichtige Bereiche wie Bildung, Gesundheit, Verkehr oder Sicherheit. Wichtige Entscheide obliegen dem Grossen Rat. Für die Umsetzung sind Regierungsrat und Verwaltung zuständig. 

  •  Die Gerichte (Judikative) sind zuständig für die Rechtsprechung. Sie entscheiden als unabhängige Justizbehörde über Streitigkeiten, sei es zwischen Privaten oder mit dem Staat.

Die drei Gewalten sind personell getrennt, das heisst, niemand darf gleichzeitig mehr als einer Gewalt angehören.

Vorne sitzen die Regierungsmitglieder, im Halbmond die Grossratsmitglieder.Vorne sitzen Regierungsmitglieder und Ratspräsidium, im Halbkreis die Grossratsmitglieder. Mit bester Aussicht: Medienschaffende. Foto: Michael Fritschi

Die «vierte Gewalt»: Medien

Als «vierte Gewalt» werden oft die Medien bezeichnet. Sie informieren die Bevölkerung über politische Entscheide, formulieren Meinungen und kritische Kommentare und regen so dazu an, sich mit dem staatlichen Handeln auseinanderzusetzen. Die Kontrolle der Politik durch freie Medien ist wie die Gewaltenteilung ein zentrales Merkmal demokratischer Gesellschaften.