Mitbestimmung der Bevölkerung

In der direkten Demokratie der Schweiz kommt es mehrmals pro Jahr zu Volksabstimmungen. Sie können von der Stimmbevölkerung über die zwei zentralen Instrumente Volksinitiative und Referendum verlangt werden. Ein weiteres Mitwirkungsrecht, das auch Nichtstimmberechtigten zur Verfügung steht, ist die Petition. 

Stimmberechtigt sind in Basel-Stadt alle Schweizerinnen und Schweizer, die mindestens 18 Jahre alt sind, im Kanton wohnen und nicht unter Beistandschaft stehen. Aktuell dürfen rund 104'000 Personen abstimmen.

Volksinitiative

3'000 Stimmberechtigte können innert 18 Monaten eine Initiative unterschreiben und so eine Forderung zur Volksabstimmung bringen. Das kann eine Verfassungs- oder Gesetzesänderung sein oder eine sonstige Forderung, beispielsweise ein neues Hallenbad.

Ein gewerkschaftliches Initiativkomitee übergibt der Staatsschreiberin im Hof des Rathauses Unterschriften.Volksinitiative zur Einführung eines Mindestlohns: Übergabe von Unterschriften an die Staatsschreiberin (2019)

Sofern der Grosse Rat die Volksinitiative als rechtlich zulässig erachtet, muss er sie behandeln. Er kann die Initiative unterstützen oder zur Ablehnung empfehlen. Hat der Grosse Rat Sympathien für eine Initiative, geht sie ihm aber zu weit, so kann er einen Gegenvorschlag ausarbeiten und auch diesen zur Abstimmung bringen.

Formulierte Initiativen müssen den Stimmberechtigten innert 18 Monaten zur Abstimmung vorgelegt werden. Beschliesst der Grosse Rat, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, so verlängert sich diese Frist um sechs Monate. Unformulierte Initiativen müssen spätestens nach drei Jahren zur Abstimmung kommen. 

Eine Initiative kommt zur Volksabstimmung, ausser das Initiativkomitee zieht die Initiative zurück (weil ein akzeptabler Gegenvorschlag vorliegt), oder der Grosse Rat arbeitet eine Vorlage aus, die das Anliegen einer unformulierten Initiative erfüllt.  

Aktuelle Volksinitiativen (Staatskanzlei BS)

Fakultatives Referendum 

Ein fakultatives Referendum will einen Grossratsbeschluss rückgängig machen.

Vom Grossen Rat verabschiedete Gesetze und Gesetzesänderungen müssen dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden, wenn dies 2'000 Stimmberechtigte innert 42 Tagen mit einer Unterschrift verlangen. Auch Parlamentsbeschlüsse über neue Ausgaben von mindestens 1,5 Millionen Franken unterliegen dem fakultativen Referendum, weiter Bebauungspläne und gewisse Staatsverträge. Im Schnitt kommt es etwa drei Mal pro Jahr zu einer Referendumsabstimmung.

Das Referendumskomitee mit Transparenten im Hof des RathausesEin Komitee reicht das Referendum gegen das Standortpaket zur OECD-Mindeststeuer ein (2025).

Das Referendum an einem Beispiel erklärt: Erklärvideo «Am Samschtig bis am achti?» (Grosser Rat, 2018)

Aktuelle Referenden (Staatskanzlei BS)

Obligatorisches Referendum

Vom obligatorischen Referendum spricht man bei Beschlüssen, die zwingend eine Volksabstimmung erfordern. Dies gilt für alle Änderungen der Kantonsverfassung.

Weiter fallen darunter Volksinitiativen bzw. Vorlagen, die der Grosse Rat aufgrund einer unformulierten Initiative ausgearbeitet hat. Auch bei Staatsverträgen mit verfassungsänderndem Inhalt und Änderungen des Kantonsgebiets kommt es zur obligatorischen Abstimmung.

Der Grosse Rat kann den Stimmberechtigten freiwillig weitere Vorlagen zur Abstimmung vorlegen.

Petition 

Ein Grundrecht, das allen Menschen unabhängig vom Pass, Alter oder Wohnort zusteht, ist das Petitionsrecht. Auch Ausländerinnen und Ausländer, Kinder und Personen, die beispielsweise in Baselland wohnen, haben also das Recht, schriftlich Bitten, Anregungen und Beschwerden an jede Behörde zu richten. Petitionen brauchen keine Mindestzahl an Unterschriften, sie führen aber auch nicht zu einer Volksabstimmung. Die Behörden müssen das Anliegen lediglich prüfen.

In aller Regel sind Petitionen an den Regierungsrat oder an den Grossen Rat gerichtet. Die Petentinnen und Petenten haben Anspruch auf eine Beantwortung, in der Regel innert 18 Monaten. Der Grosse Rat hat eine Petitionskommission, die dem Regierungsrat Antrag stellen kann, tätig zu werden.

Aktuelle Petitionen (Staatskanzlei BS)