Für Ratsmitglieder

Informationen zum Ratsbetrieb

In der A5-Broschüre «Vademekum» finden Sie vielerlei Informationen zum Ratsbetrieb: Einrichtungen im Rathaus, Ansprechpersonen, Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder, Dokumentation, Sitzungsgeld, parlamentarische Instrumente etc.

Vademekum 2025-2029 (PDF)

Einreichen von Vorstössen und Kommissionsberichten

Damit ein parlamentarischer Vorstoss in das Geschäftsverzeichnis aufgenommen werden kann, muss er vor Redaktionsschluss eingereicht werden. Kommissionsberichte sind mindestens drei Wochen vor der Ratssitzung einzureichen.

Fristen:

Termine und Traktandierungen für die Grossratssitzungen im Jahr 2026

Alle Vorstösse sind schriftlich und unterzeichnet einzureichen. An Sitzungstagen können sie dem I. Ratssekretär abgegeben werden. Ausserhalb der Sitzungstage müssen sie dem Parlamentsdienst per Post zugestellt oder vorbeigebracht werden.

Interpellationen und Schriftliche Anfragen können dem Parlamentsdienst auch als PDF per Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) mit gescannter Unterschrift zugestellt werden. Die anderen parlamentarischen Vorstösse benötigen eine reale Unterschrift.

Interpellationen müssen bis Montag vor der ersten Grossratssitzung, 12.00 Uhr, eingereicht werden.

Bitte übermitteln Sie dem Parlamentsdienst generell alle Vorstosstexte auch per E-Mail.

Parlamentarische Gruppen

Sport, Kultur, Soziales... Wer sich jenseits des Politik- und Parteialltags mit anderen Ratsmitgliedern regelmässig zu einem bestimmten Interesse treffen möchte, kann eine parlamentarische Gruppe bilden.

Parlamentarische Gruppen

Medienmitteilungen und Social Media

Alle Medienmitteilungen der Behörden des Kantons Basel-Stadt und damit auch des Grossen Rates per Email sind hier abonnierbar:
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