Aufgaben des Grossen Rates

Gesetzgebung und Oberaufsicht

Der Grosse Rat ist gemäss Verfassung die «gesetzgebende und oberste aufsichtsführende Behörde». Die Hauptaufgaben des Grossen Rates sind demnach die Gesetzgebung für den Kanton Basel-Stadt sowie die Kontrolle über die Regierung, Verwaltung und Justiz des Kantons.

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Der Grosse Rat in Sitzung.Februarsitzung 2025, vorne die Regierungssitze. Foto: Michael Fritschi

Ausgaben und Steuern

Der Grosse Rat hat auch weitgehende Finanzkompetenzen. Er beschliesst über alle neuen Ausgaben, die 300'000 Franken übersteigen. Steuererhöhungen oder -senkungen brauchen ebenfalls seine Zustimmung.

Weiter genehmigt der Grosse Rat jeweils das vom Regierungsrat vorgelegte Budget für das kommende Jahr und die Staatsrechnung für das vergangene Jahr. Der Kanton Basel-Stadt gibt jährlich über 5 Milliarden Franken aus.

Finanzbeschlüsse

Stadtplanung, Wahlen und mehr

Da der Grosse Rat Kantons- und Stadtparlament ist, beschliesst er ferner über viele städtebauliche Vorlagen wie Überbauungen, neue Hochhäuser und die Gestaltung von Strassen und öffentlichen Plätzen.

Schliesslich kann das Parlament in begrenzter Form bei der regierungsrätlichen Planung mitwirken, und es ist unter anderem Wahlbehörde für verschiedene Justizämter und Kommissionen. In bestimmten Fällen kann es Begnadigungen aussprechen.

Weitere Aufgaben