Volksvertretung im Milizprinzip
Der Grosse Rat ist das Parlament des Kantons Basel-Stadt und der Stadt Basel. Parlamente vertreten das Volk. Auch der Grosse Rat hat deshalb als Hauptaufgabe, die Interessen der verschiedenen Bevölkerungsgruppen einzubringen und bestmögliche politische Lösungen auszuhandeln. Bei einer Bevölkerungszahl von 207‘000 repräsentiert jedes Ratsmitglied knapp 2000 Personen.
Der Grosse Rat ist ein Milizparlament, seine 100 Mitglieder üben das Amt also im Nebenamt aus. In der Regel tagt der Grosse Rat an zwei Tagen pro Monat im Basler Rathaus. Das Ratspräsidium wechselt jährlich.
Die Grossrätinnen und Grossräte werden von den Wahlberechtigten auf vier Jahre gewählt. Die aktuelle vierjährige Legislatur dauert vom 1. Februar 2025 bis 31. Januar 2029. Verhandlungssprache ist Deutsch, womit Schriftsprache oder Dialekt gesprochen werden kann.
Ratsmitglieder dürfen höchstens vier aufeinanderfolgende Amtsperioden bestreiten; danach müssen sie mindestens eine Amtsperiode pausieren.
Der Grosse Rat in Sitzung. Foto: Michael Fritschi
Mitglieder A-Z | Web-TV | Broschüre «So wird in Basel-Stadt entschieden» | Erklärvideo
Staatspolitisches Unikum
Als Parlament von Kanton und Stadt ist der Grosse Rat in der Schweiz ein staatspolitischer Sonderfall: Die anderen grossen Städte haben ein eigenes Stadtparlament (und auch eine eigene Stadtregierung). Die Stadt Basel verfügt seit 1875 über keine eigenen Behörden mehr. Mit lediglich zwei weiteren Gemeinden im Kanton, Riehen und Bettingen, wären separate Kantons- und Stadtstrukturen zu aufwändig.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Landgemeinden können im Grossen Rat auch über alle städtischen Geschäfte mitbestimmen. Riehen hat elf Sitze, Bettingen einen.
Gesetzgeber und oberste Aufsicht
Die wichtigsten Aufgaben des Grossen Rates sind die Gesetzgebung, die Oberaufsicht über Verwaltung, Regierung und Justiz sowie die Bewilligung von Ausgaben und Steuern. Der Grosse Rat ist in der Regel beschlussfähig, wenn mindestens 50 Mitglieder anwesend sind.
Der Grosse Rat kann nicht jedes Ratsgeschäft selbst bis ins Detail beraten; dafür würden die zwei Sitzungstage pro Monat nie reichen. Wichtige Vorlagen wie Gesetzesänderungen, Ausgaben und Bebauungspläne werden deshalb in nach Fraktionsstärke zusammengesetzten Kommissionen vorberaten.
Über parlamenarische Vorstösse können Ratsmitglieder selbst Themen initiieren, Stellung zu wichtigen Vorkommnissen nehmen und den Regierungsrat zur Stellungnahme oder Handlung zwingen. Damit hat der Grosse Rat auch eine wichtige Anstossfunktion.
Aufgaben | Sachkommissionen | Oberaufsichtskommissionen | Parlamentarische Vorstösse
Zwischen Regierung und Volk
Wer ist höher: Der Regierungsrat oder der Grosse Rat? In der Kantonsverfassung stehen Regierung und Parlament mit unterschiedlichen Aufgaben nebeneinander, der Grosse Rat hat aber die Oberaufsicht über Regierung und Verwaltung. Das letzte Wort haben die Stimmberechtigten.
Wer hat die Mehrheit?
Nur wer im Parlament Mehrheiten erreicht, kann politische Ziele durchsetzen. Im Grossen Rat haben weder Rot-Grün noch die bürgerlichen Parteien eine absolute Mehrheit, es kommt deshalb zu wechselnden Mehrheiten.