Begnadigungskommission

Die Begnadigungskommission als nicht richterliche Behörde kann dem Grossen Rat Antrag stellen, einer rechtskräftig verurteilten Person eine Strafe ganz oder teilweise zu erlassen oder deren Strafe in eine mildere Strafart umzuwandeln.

Rechtsgrundlage: Begnadigungsgesetz

>Zusammensetzung

Die Begnadigungskommission besteht aus neun Mitgliedern des Grossen Rates:


Sekretariat, Kontakt

Aleksandra Milosevic
Sekretariat Begnadigungskommission
Parlamentsdienst des Grossen Rates
Rathaus, Marktplatz 9, 4001 Basel
E-Mail, Telefon 061 267 82 49