Wahl des Grossen Rates und Wahlrecht

Wahl und Amtsdauer

Der Grosse Rat wird jeweils im Herbst jedes Schaltjahres für vier Jahre neu gewählt. Die Wahl erfolgt in fünf Wahlkreisen nach dem Proporzverfahren.

Das aktuelle Parlament ist am 20. Oktober 2024 gewählt worden, die Legislatur (Amtsdauer) dauert vom 1. Februar 2025 bis 31. Januar 2029.

Die nächsten Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rates finden am 22. Oktober 2028 statt.

Wahlkreise | Proporz | Wahlergebnisse

Aktives Wahlrecht: Das Recht zu wählen

Wahlberechtigt sind in Basel-Stadt alle Schweizerinnen und Schweizer, die mindestens 18 Jahre alt sind, im Kanton wohnen und nicht unter umfassender Beistandschaft stehen. Ein Stimm- und Wahlrecht ab 16 Jahren hat die Stimmbevölkerung 2009 abgelehnt. Bereits drei Mal (1994, 2010 und 2024) ist ausserdem ein Stimm- und Wahlrecht für Menschen ohne Schweizer Pass abgelehnt worden. 

Statistik: Wahlberechtigte, Wählende und verwendete Listen bei Grossratswahlen seit 1905 (Excel, Statistisches Amt BS)

Historisch: Eine Stimm- und Wahlpflicht wollten die Basler nie

Passives Wahlrecht: Das Recht, gewählt zu werden

Für die Wählbarkeit in den Grossen Rat gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das aktive Wahlrecht. Wegen der Gewaltentrennung gibt es aber Einschränkungen: Nicht dem Parlament angehören dürfen insbesondere die Mitglieder des Regierungsrats, der Staatsschreiber bzw. die Staatsschreiberin, die Generalsekretäre bzw. -sekretärinnen der Departemente, Richterinnen und Richter, Staatsanwälte bzw. Staatsanwältinnen sowie Kriminalkommissäre der Staatsanwaltschaft.

Zudem gilt für die Wahl in den Grossen Rat eine Amtszeitbeschränkung von maximal vier Legislaturen.

Wie wird gewählt?

Rechtsgrundlagen

Kantonsverfassung, § 70 und 71 (Wählbarkeit und Unvereinbarkeit); Wahlgesetz