Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) des Grossen Rates will bei der Förderung internationaler Konferenzen und Kongresse die Interessen der Bevölkerung angemessen berücksichtigt sehen und auf die Ansiedlung internationaler Organisationen verzichten. Zudem soll auf eine 50%-Stelle verzichtet werden. Die Kommission beantragt bei der Anpassung des Standortförderungsgesetzes Änderungen und will die Rahmenausgabenbewilligung auf 2,8 Millionen Franken reduzieren.
Der Regierungsrat will den Kanton Basel-Stadt langfristig als bedeutenden Standort der Schweizer Gaststaatpolitik positionieren. Ziel der Strategie ist es, die internationale Reputation und Sichtbarkeit Basels zu stärken, die Zusammenarbeit mit dem Bund im Bereich der Gaststaatpolitik auszubauen sowie die lokale Kongresswirtschaft und den Tourismus nachhaltig zu fördern. Der Regierungsrat beantragt dafür eine Ergänzung des Standortförderungsgesetzes und eine Rahmenausgabenbewilligung für die Jahre 2026 bis 2029 von insgesamt 3,38 Millionen Franken.
Die WAK diskutierte diverse Aspekte kritisch, so die Auswirkungen internationaler Veranstaltungen auf Sicherheit, Demonstrationen und Polizeiressourcen, die Abgrenzung gegenüber Basel Tourismus und insbesondere die vorgesehene 50-Prozent-Stelle für die Umsetzung der Strategie. Einig ist sich die Kommission, dass die Interessen der Bevölkerung bei der Durchführung internationaler Veranstaltungen angemessen berücksichtigt werden sollen. Die WAK beantragt mehrheitlich Änderungen am Gesetzesentwurf, die dieses Anliegen aufnehmen, weiter will eine Mehrheit den Passus zur Ansiedlung internationaler Organisationen streichen. Streichen will eine Mehrheit ausserdem die vorgesehene 50%-Stelle. Durch letztere zwei Anträge ergibt sich eine reduzierte Rahmenausgabenbewilligung von 2,8 Millionen Franken. Die WAK stellt sich mit 8:2 Stimmen bei 1 Enthaltung hinter den beantragten Grossratsbeschluss.
Der Grosse Rat behandelt die Vorlage in der Septembersession.
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Webmitteilung Parlamentsdienst