Finanzkommission stimmt Bereinigung beim innerkantonalen Finanzausgleich zu



Die Finanzkommission des Grossen Rates stimmt einer Anpassung des Finanz- und Lastenausgleichs zwischen Basel, Riehen und Bettingen zu und unterstützt einen Nachtragskredit von 3 Millionen Franken. Die Kommission anerkennt, dass mit dem Ratschlag notwendige Korrekturen und Bereinigungen aus den Vorjahren vorgenommen werden.

Der Regierungsrat beantragt die Teilrevision des innerkantonalen Finanz- und Lastenausgleichsgesetzes einerseits aufgrund der Steuervorlage 17, die 2019 in Kraft trat. Der Wegfall der progressiven Gewinnsteuer macht eine Anpassung der Berechnungsgrundlage erforderlich. Dazu kommen Feststellungen der Finanzkontrolle zu Unstimmigkeiten im Finanzausgleich, die bis auf 2006 zurückgehen.

In Bettingen wurden im letzten Jahr Unstimmigkeiten bei der Verbuchung der Steuererträge festgestellt. Dadurch wurden für die Jahre 2022 – 2024 zu hohe Steuererträge ausgewiesen und daher von einem höheren Beitrag der Gemeinden in den Finanzausgleich ausgegangen. Die nachträgliche Korrektur erfordert einen Nachtragskredit über insgesamt 3 Millionen Franken.

Die Finanzkommission stimmt der Gesetzesanpassung mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung und dem Nachtragskredit mit 13 zu 0 Stimmen zu. Die Revision stelle eine notwendige Bereinigung dar, sie beantworte jedoch nicht die Frage nach der zukünftigen Ausgestaltung der Finanzströme zwischen den drei Gemeinden. Kritisch würdigt die Kommission, dass die fehlerhafte Verbuchung in Bettingen über mehrere Jahre nicht bemerkt wurde.

Der Grosse Rat wird in der Aprilsession über die Vorlage entscheiden.

Bericht:

Bericht der Finanzkommission zum Ratschlag zur Anpassung des innerkantonalen Finanz- und Lastenausgleichs (FiLa) und Nachtragskredit

 

Webmitteilung des Parlamentsdiensts