Ratsbüro beantragt Aufhebung und Neutraktandierung der Beschlüsse zum Lohnmassnahmenpaket

Das Ratsbüro beantragt dem Grossen Rat einstimmig, die Beschlüsse vom 22. April zum Lohnmassnahmenpaket aufzuheben und das Geschäft neu zu traktandieren. Dies, weil während der Abstimmungen bei einem digital teilnehmenden Ratsmitglied das Gesicht nicht sichtbar war, wie gemäss Reglement vorgeschrieben.

Das Reglement über das Abstimmen in Abwesenheit des Grossen Rates schreibt vor, dass für die Teilnahme an jeder Abstimmung die Webcam des teilnehmenden Ratsmitglieds aktiviert und das Gesicht gut sichtbar sein muss. Das System zeichnet die Bilder der Webcam auf, sie werden vom Parlamentsdienst archiviert.

Am 22. April folgte der Grosse Rat bei einer entscheidenden Abstimmung zum Lohnmassnahmenpaket für das Staatspersonal mit nur einer Stimme Differenz dem Minderheitsantrag. Auf Nachfragen hin hat das Ratsbüro eine Überprüfung dieser Abstimmung vorgenommen und ist heute einstimmig zum Schluss gelangt, dass die betroffene Stimme aufgrund Nichtsichtbarkeit des Gesichts eines digital abstimmenden Ratsmitglieds nicht gültig ist. Drei Grossratsbeschlüsse zu Trakt. 16 der Aprilsitzung sollen aufgehoben werden.

Das Ratsbüro beantragt, den beigefügten Bericht am Mittwoch, 6. Mai, dringlich zu traktandieren und die drei Grossratsbeschlüsse aufzuheben. Am 20. Mai soll über das Lohnmassnahmenpaket neu beraten werden.

 

Bericht:

Bericht des Ratsbüros zu den Abstimmungen vom 22. April 2026 bei Traktandum 16 Lohnmassnahmen zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität sowie Ablösung der befristeten Arbeitsmarktzulage für Mitarbeitende der Kantonspolizei, Bericht der WAK

 

Webmitteilung Parlamentsdienst