
Der Grosse Rat hat am 16. September
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- mit 59 zu 39 Stimmen der Senkung des kantonalen und kommunalen Stimmrechtsalters auf 16 Jahre zugestimmt; bisher liegt es bei 18 Jahren. Es geht um das Stimmrecht und das aktive Wahlrecht für 16- und 17-Jährige. Das passive Wahlrecht, also das Recht, in öffentliche Ämter gewählt zu werden, wäre weiterhin erst ab 18 Jahren möglich. Die Verfassungsänderung benötigt noch eine Volksabstimmung. In Basel-Stadt kämen gut 2300 neue Stimmberechtigte hinzu;
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Mit 92 zu 1 Stimmen (2 E) einer Teilrevision des Kulturfördergesetzes zugestimmt. Sie verankert die geltende Praxis, wonach die Abteilung Kultur Aufgaben der Kulturförderung an Dritte übertragen kann. Bereits heute übernehmen das Musikbüro Basel in der Pop- und Clubförderung und der GGG Kulturklick in der Jugendkultur Förderaufgaben. Die Aufsicht bleibt beim Kanton;
- mit 59 zu 39 Stimmen der Senkung des kantonalen und kommunalen Stimmrechtsalters auf 16 Jahre zugestimmt; bisher liegt es bei 18 Jahren. Es geht um das Stimmrecht und das aktive Wahlrecht für 16- und 17-Jährige. Das passive Wahlrecht, also das Recht, in öffentliche Ämter gewählt zu werden, wäre weiterhin erst ab 18 Jahren möglich. Die Verfassungsänderung benötigt noch eine Volksabstimmung. In Basel-Stadt kämen gut 2300 neue Stimmberechtigte hinzu;
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Alle Abstimmungsresultate
Alle Abstimmungsergebnisse inklusive Abstimmungsverhalten der Ratsmitglieder: