Der Grosse Rat

Parlament des Kantons Basel-Stadt und der Stadt Basel

Der Grosse Rat ist das Parlament von Basel-Stadt – hier werden die politischen Entscheide für den Kanton und die Stadt Basel getroffen. Die 100 Mitglieder vertreten die Bevölkerung und bringen die Anliegen der verschiedenen Gruppen ein. Bei rund 210‘000 Einwohnerinnen und Einwohnern steht jedes Ratsmitglied für knapp 2000 Personen.

Als Parlament von Kanton und Stadt ist der Grosse Rat in der Schweiz ein Sonderfall: Andere Städte haben ein eigenes Parlament (und auch eine eigene Regierung). In Basel-Stadt lohnen sich separate Kantons- und Stadtstrukturen mit lediglich zwei weiteren Gemeinden, Riehen und Bettingen, nicht. Die Stadt Basel hat 88 Sitze, Riehen hat 11 Sitze und Bettingen einen Sitz.

Die Grossrätinnen und Grossräte üben ihr politisches Amt neben ihrem normalen Beruf aus. Sie treffen sich meist zweimal pro Monat ganztägig im Basler Rathaus. Das Grossratspräsidium wechselt jährlich.

Die Grossratsmitglieder werden von den Wahlberechtigten auf vier Jahre gewählt. Die aktuelle vierjährige Legislatur dauert vom 1. Februar 2025 bis 31. Januar 2029. Es gilt eine Amtszeitbeschränkung von maximal 16 Jahren, danach muss ein Ratsmitglied vier Jahre aussetzen.

 Blick ab der Tribüne auf das Ratsgeschehen. Die Sitzungen dauern von 9-12 und 15-18. Uhr. Mehrere Male pro Jahr gibt es auch eine Abendsitzung.Der Grosse Rat tagt öffentlich in einem wunderschönen Saal. Foto: Michael Fritschi

Zusammensetzung

Parlamente sollen als Volksvertretung ein Abbild der Bevölkerung sein. Das gelingt nie ganz, aber im Grossen Rat kommen sehr unterschiedliche Menschen und Interessen zusammen. Beruflich arbeiten die Ratsmitglieder etwa als Lehrpersonen, Gewerbetreibende, Anwältinnen oder Polizist. Zudem vertreten sie bestimmte Interessen, zum Beispiel aus Wirtschaft, Gewerkschaften, dem Mieter‑ oder Hauseigentümerverband sowie vielen sozialen und kulturellen Organisationen. Die Ratsmitglieder vertreten auch je einen der fünf Wahlkreise.

Der Frauenanteil liegt bei 44 Prozent (Stand 1.1.2026) und der Altersdurchschnitt beträgt gut 50 Jahre. Das jüngste Ratsmitglied hat Jahrgang 2001 und das älteste Jahrgang 1954.

Dicht gedrängte Sitzreihen. Der Grosse Rat sitzt nicht nach Parteien, sondern nach Wahlkreisen.Bunt gemischte Menschen und Interessen. Foto: Michael Fritschi

Aufgaben des Grossen Rates

Die Aufgaben des Grossen Rates reichen von der Gesetzgebung über die Oberaufsicht von Regierung, Verwaltung und Justiz bis hin zur Bewilligung von Ausgaben und Steuern. Eine wichtige Rolle spielt der Grosse Rat zudem in der Stadtgestaltung.

Der Grosse Rat kann nicht jedes Ratsgeschäft selbst bis ins Detail beraten, dafür würden die zwei bis drei Sitzungstage pro Monat nie reichen. Deshalb organisieren sich die Ratsmitglieder in Kommissionen, die Vorlagen vorberaten. Die Kommissionen sind nach Fraktionsstärke zusammengesetzt.

Mit parlamentarischen Vorstössen können Ratsmitglieder selbst Themen aufbringen und den Regierungsrat mit einer Abklärung oder auch einer Gesetzesänderung beauftragen.

Vollbesetzter GrossratssaalDie Mitglieder sitzen nach Wahlkreisen und nicht nach Parteien wie in anderen Parlamenten. Foto: Michael Fritschi

Wer hat die Mehrheit?

Nur wer im Parlament Mehrheiten erreicht, kann politische Ziele durchsetzen. Im Grossen Rat haben weder die rot-grünen («linken») noch die bürgerlichen («rechten») Parteien eine absolute Mehrheit, es kommt deshalb zu wechselnden Mehrheiten. Manchmal gibt die Sitzungspräsenz den Ausschlag.

Die Parteien organisieren sich in Parlamenten in Fraktionen. Der Grosse Rat hat derzeit elf Parteien und acht Fraktionen