Offenlegungspflicht
Die Mitglieder des Grossen Rates müssen ihre Interessenbindungen offenlegen. Das Register wird jährlich aktualisiert.
Die Offenlegungspflicht dient der Transparenz über die politischen Interessenverflechtungen zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.
Register der Interessenbindungen 2025 (März)
Die aktuellen Interessenbindungen jedes Ratsmitglieds ersehen Sie auf den Porträtseiten.