Unterschieden wird das fakulative und das obligatorische Referendum. Das fakultative Referendum kommt durch Unterschriftensammlung zustande, das obligatorische Referendum ist eine zwingende Volksabstimmung.
Fakultatives Referendum: Im Kanton Basel-Stadt müssen Gesetze und Gesetzesänderungen den Stimmberechtigten vorgelegt werden, wenn es von 2000 Stimmberechtigten per Unterschrift verlangt wird. Auch Ausgabenbeschlüsse über 1,5 Mio. Franken unterliegen dem fakultativen Referendum.
Die Referendumsfrist beträgt 42 Tage ab Publikation des Beschlusses im Kantonsblatt.
Obligatorisches Referendum: Alle Änderungen der Verfassung, gültige Volksinitiativen sowie Vorlagen, die der Grosse Rat aufgrund einer unformulierten Initiative ausgearbeitet hat, Staatsverträge mit verfassungsänderndem Inhalt sowie Änderungen des Kantonsgebiets kommen zwingend zur Abstimmung.
Kantonsblatt | vgl. auch Standesreferendum
So entsteht ein Gesetz | Mitbestimmung der Bevölkerung