Die Petition ist ein politisches Grundrecht. Unabhängig vom Stimmrecht oder Alter haben alle Personen – also auch Ausländerinnen und Ausländer oder Kinder – das Recht, schriftlich Bitten, Anregungen und Beschwerden an jede Behörde zu richten. In der Regel gehen Petitionen an den Regierungsrat oder den Grossen Rat. Eine Mindestzahl für Unterschriften besteht nicht, allerdings kommt es aufgrund einer Petition auch nicht zu einer Volksabstimmung.
Die Petentschaft hat Anspruch auf Beantwortung, in der Regel innert 18 Monaten. In der Regel wird eine Petition von der Petitionskommission des Grossen Rates behandelt. Diese stellt dem Grossen Rat Antrag, ob Handlungsbedarf angezeigt ist. Gegenstand der Eingabe kann jede staatliche Tätigkeit sein.