Eine Stimm- und Wahlpflicht wollten die Basler nie

Nach jeder Wahl ist sie ein Thema: die (in der Regel bescheidene) Wahlbeteiligung. Ein Blick in die Geschichtsbücher zeigt, dass diese in Basel-Stadt in früheren Zeiten tatsächlich viel höher war. Eine Stimm- und Wahlpflicht, wie sie viele Kantone lange kannten, wurde in Basel-Stadt zu Beginn des 20. Jahrhunderts von Regierung und Grossem Rat ebenfalls gewünscht, vom Volk jedoch abgelehnt.

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Wichtig, aber freiwillig: der Urnengang © Staatsarchiv BS 

 

«Krisenstimmungsgefärbte Propaganda» und eine «selten erlebte politische Erregung» notierte der Chronist des Basler Stadtbuchs zu den Grossrats- und Regierungswahlen der 1930er Jahre. 1938 erreichte die Wahlbeteiligung in Basel-Stadt denn auch hohe 79,5 Prozent.

Den Rekord für Grossratswahlen erreichte sie 1923 – mit 85,3 Prozent. Der Klassenkampf zwischen Arbeitern und Bürgerlichen befand sich auf dem  Siedepunkt: Es waren die Jahre des «Roten Basel».

Die Frauen machten keinen Unterschied

In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts war eine Wahlbeteiligung von 60 bis 70 Prozent normal. 1950 erreichte sie mit 74,4 Prozent nochmals eine Spitze; seither sank sie beinahe ungebremst. Daran änderte auch nichts, dass Regierung und Parlament ab den 1950er Jahren nur noch alle vier statt alle drei Jahre gewählt werden mussten. Auch die Frauen brachten keine Trendwende. Bei den ersten Grossratswahlen, bei denen sie mitmachen durften – 1968 – sank die Wahlbeteiligung gar um 5 auf 47,1 Prozent. Den Tiefpunkt erreichte die Wahlteilnahme 1980 und 2008 mit 39 Prozent.

Regierungsrat und Parlament waren 1903/04 für die Einführung des Stimmzwangs

Die Frage, ob die Stimmberechtigten notfalls mit Zwang zur Urne gebracht werden sollen, beschäftigte die Basler Politik bereits 1875 bei der Ausarbeitung der neuen Verfassung. Sie wurde aber negativ entschieden. 1886 versuchten es Kreise um den freisinnigen Grütliverein mit einer Petition, 1903 schliesslich mit einer Volksinitiative, die zustande kam. Der Regierungsrat unterstützte das Ansinnen. Allerdings unter schweren Bedenken, als Staat zu einem solchen Mittel greifen zu müssen, «um der zunehmenden Pflichtvergessenheit seiner Bürger» entgegenzuwirken.

Zu dieser Zeit kannte eine klare Mehrheit der anderen Kantone eine Stimm- und Wahlpflicht, und der Regierungsrat verwies auf deren Wirkung. Der 20. Rang von Basel-Stadt bei der Wahlbeteiligung sei «eine beschämende Erscheinung». In seinem Ratschlag für ein neues Gesetz betreffend obligatorische Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen sah er für Stimmfaule unter 60 Jahren eine Geldbusse von zwei Franken vor; Zahlungsunwillige sollten zu einer Haftstrafe von zwölf Stunden verknurrt werden. Letzteren Punkt strich der Grosse Rat allerdings. Ansonsten stimmte er der Einführung eines Stimm- und Wahlzwangs mehrheitlich zu. Es war das Volk, welches dem Obligatorium im Mai 1904 eine klare Absage erteilte.

Auch eine zweite Volksinitiative scheiterte

1911 unternahmen die Freisinnigen – nachdem sie mit Einführung des Proporzes 1905 als dominierende Partei entmachtet worden waren – einen neuerlichen Anlauf per Volksinitiative. Nun sollte das Schwänzen von Wahlen und Abstimmungen noch einen Franken kosten. Eine Mehrheit aus Konservativen, Katholiken und einem Teil der Sozialdemokraten lehnte den Zwang aber ab und auch beim Volk erlitt das Ansinnen wiederum eine Abfuhr.   

Heute kennt schweizweit nur noch der Kanton Schaffhausen die Stimm- und Wahlpflicht. Wer nicht zur Urne geht, bezahlt sechs Franken. Die anderen Kantone haben das Obligatorium abgeschafft, mehrheitlich in den 1960er und 1970er Jahren.

 

«Schauplatz Parlament» vom 26. Sept. 2016

Text: Eva Gschwind und André Salvisberg, Parlamentsdienst Basel-Stadt 

Quellen: GR-Protokolle 22.10.1903, 14.4.1904 und 23.3.1911; www.baslerchronik.ch; Statistisches Amt BS: Tabelle Wahlbeteiligung

Foto: Staatsarchiv Basel-Stadt, BSL 1013-1-1111 1 (Hans Bertolf)