Wahl und Amtsdauer

Der Grosse Rat wird alle vier Jahre neu gewählt. Das aktuelle Parlament ist am 20. Oktober 2024 gewählt worden, die Legislatur dauert vom 1. Februar 2025 bis 31. Januar 2029. Die nächsten Gesamterneuerungswahlen des Grossen Rates finden am 22. Oktober 2028 statt.

Der Grosse Rat in Sitzung. Es herrscht gerade Einigkeit, wie die Abstimmungsanlage verrät.Die 100 Grossratssitze sind begehrt. 2024 kandidierten 870 Personen. Foto: Michael Fritschi

Wer darf wählen und sich wählen lassen?

Wahlberechtigt sind in Basel-Stadt alle Schweizerinnen und Schweizer, die mindestens 18 Jahre alt sind, im Kanton wohnen und nicht unter umfassender Beistandschaft stehen. Das Recht, Personen zu wählen, wird aktives Wahlrecht genannt.

Das Recht, für ein politisches Amt zu kandidieren, wird passives Wahlrecht genannt. Für eine Kandidatur für den Grossen Rat gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Wählen. Wegen der Gewaltentrennung gibt es aber Einschränkungen: Nicht dem Parlament angehören dürfen insbesondere Regierungsmitglieder, der Staatsschreiber bzw. die Staatsschreiberin, die Generalsekretäre bzw. -sekretärinnen der Departemente, Richterinnen und Richter, Staatsanwälte bzw. Staatsanwältinnen sowie Kriminalkommissäre der Staatsanwaltschaft.

Zudem gilt für die Wahl in den Grossen Rat eine Amtszeitbeschränkung von maximal vier Legislaturen.

Wer kandidieren will, muss es auf die Liste einer Partei oder allenfalls einer weiteren Gruppierung schaffen. Jede Liste hat so viele Plätze, wie im Wahlkreis Sitze zu vergeben sind.

Fünf Wahlkreise

Der Kanton Basel-Stadt ist in fünf Wahlkreise eingeteilt. Der Grosse Rat muss die Zahl der Parlamentssitze, die den Wahlkreisen zustehen, für jede Gesamterneuerungswahl neu festlegen – basierend auf den aktuellen Bevölkerungszahlen. Jeder Wahlkreis hat aber das Recht auf mindestens einen Sitz.

Die Stadt Basel ist in drei Wahlkreise aufgeteilt: Grossbasel-Ost, Grossbasel-West und Kleinbasel. Karte: Grenze zwischen den Wahlkreisen Grossbasel-Ost und -West (PDF)

Die Gemeinden Riehen und Bettingen bilden je einen eigenen Wahlkreis. Im Wahlkreis Bettingen, der nur einen Sitz zu gut hat, wird diejenige Person gewählt, die am meisten Stimmen erhält.

Seit 2013 ergibt sich folgende Sitzverteilung im Grossen Rat:

Grafik der fünf Wahlkreise von Basel-StadtDie aktuellen fünf Wahlkreise

Statistik: Verteilung der Grossratssitze auf die Wahlkreise seit 1972 (Statistisches Amt BS)

Grosser Rat: Proporzwahl

Die Grossratssitze werden seit 1905 nach dem Proporzsystem (Verhältniswahl) verteilt. Das heisst, die Sitze werden gemäss der Anzahl Stimmen den Parteien zugeteilt und danach die Sitze an die bestplatzierten Kandidierenden der Parteien vergeben. Das Proporzsystem ermöglicht auch kleineren Parteien den Einzug ins Parlament.

Für Grossratswahlen gilt kein Wahlquorum mehr. Von 1994 bis 2016 mussten die Parteien eine gewisse Anzahl Stimmen erreichen, um zur Sitzverteilung zugelassen zu sein. 

Listenverbindungen sind bei Grossratswahlen nicht mehr erlaubt. Vor 2011 konnten Parteien eine strategische Wahlallianz eingehen, um bei der Mandatszuteilung wie eine einzige Partei behandelt zu werden. (Für die Nationalratswahlen, die nach eidgenössischem Wahlrecht erfolgen, sind Listenverbindungen weiterhin zulässig.)

Regierungsrat: Majorzwahl

Der Regierungsrat wird im Majorzsystem (Mehrheitswahl) gewählt. Es sind Personenwahlen. Gewählt sind die Kandidierenden mit den meisten Stimmen. Wobei es oft einen zweiten Wahlgang braucht, weil im ersten ein absolutes Mehr gilt. Bei Majorzwahlen haben grosse Parteien die höheren Wahlchancen.