Die Schriftliche Anfrage ist das Ersuchen um Auskunft der Regierung über eine kantonale Angelegenheit.

Anfragen können ausschliesslich von Ratsmitgliedern eingereicht werden. Die schriftliche Antwort des Regierungsrats muss innert drei Monaten erfolgen; eine Diskussion im Rat findet nicht statt. Das anfragende Ratsmitglied hat aber Anrecht, im Protokoll eine kurze Replikerklärung zu veröffentlichen.

Das Instrument der Schriftlichen Anfrage wurde 2006 eingeführt und entspricht einer Aufwertung der vorherigen Kleinen Anfrage. Diese wurde gestrichen.

Parlamentarische Instrumente