Acht Kantone (Stand = Kanton) können zusammen einen Volksentscheid über einen Beschluss der Bundesversammlung verlangen. Dann kommt es zur zwingenden schweizweiten Volksabstimmung. Standesreferenden sind selten.
Im Kanton Basel-Stadt ist jedes Mitglied des Grossen Rates berechtigt, die Unterstützung eines Standesreferendums zu beantragen. Zuständig ist letztlich der Grosse Rat.