Eine Verfassung ist die rechtliche Grundordnung eines (Teil-)Staates. Sie enthält einen Katalog der öffentlichen Aufgaben des Kantons, einen Grundrechtskatalog und beschreibt die Grundprinzipien der Staatsorganisation und Mitbestimmung der Bevölkerung. Die Verfassung ist das oberste Gesetz eines Kantons.

Jede Änderung der Kantonsverfassung unterliegt obligatorisch der Volksabstimmung (obligatorisches Referendum) und der eidgenössischen Gewährleistung durch die Bundesversammlung.

Der Kanton Basel-Stadt gab sich 2005/06 eine totalrevidierte, durch einen Verfassungsrat ausgearbeitete Verfassung. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen ein ausgebauter Grundrechte-Katalog (u.a. Zugang Behinderter zu öffentlichen Bauten und Einrichtungen, familienergänzende Tagesbetreuung), die Stärkung der Position von Riehen und Betitngen, die Einführung eines vierjährigen Regierungspräsidiums, die Verkleinerung des Grossen Rates von 130 auf 100 Mitglieder und die Reduktion der benötigten Unterschriften für Volksinitiativen von 4000 auf 3000.

Referendum | Verfassungsrat

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