Der Grosse Rat ist das Parlament (Legislative) von Basel-Stadt. Er besteht aus 100 Mitgliedern, die alle vier Jahre vom Volk gewählt werden. Der Grosse Rat tagt in der Regel zweimal pro Monat im Basler Rathaus in öffentlicher Sitzung. Er ist gleichzeitig Kantonsparlament und Parlament der Stadt Basel; die Stadtgemeinde Basel verfügt seit 1875 über keine eigenen Behörden mehr.
Die Aufgaben des Grossen Rates umfassen in erster Linie die Gesetzgebung, die Oberaufsicht über Regierung, Verwaltung und Justiz und Finanzbeschlüsse. Ferner hat er wichtige Mitbestimmungsrechte in der Stadtplanung.