GSK stimmt Teilrevision des Behindertenhilfegesetzes zu

Die Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) des Grossen Rates stimmt der Teilrevision des Behindertenhilfegesetzes zu. Im Zentrum steht das Ziel, die Behindertenhilfe in Fragen der Lebensgestaltung, der Arbeitsintegration und des Wohnens stärker auf Selbstbestimmung, Teilhabe und ambulante Unterstützungsformen auszurichten.

Mit der vom Regierungsrat vorgelegten Gesetzesrevision sollen neue Leistungen der ambulanten Tagesgestaltung und der ambulanten Arbeitsbegleitung geschaffen werden. Ergänzend dazu werden Beratungs- und Coachingleistungen eingeführt, welche Personen mit Behinderungen bei der Orientierung, der Stellensuche und dem Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen. Leistungen der begleiteten Arbeit und der betreuten Tagesgestaltung sollen neu auch ausserhalb von Institutionen – beispielsweise in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes – beansprucht werden können. Weitere Anpassungen betreffen die ambulante Wohnbegleitung. Die Weiterentwicklung der Behindertenhilfe ist mit dem Partnerkanton Basel-Landschaft eng abgestimmt.

Die GSK unterstützt die Vorlage, bei einer angepassten Formulierung, einstimmig mit 12 Stimmen. 

Der Grosse Rat wird in der Oktobersession über die Vorlage beschliessen. 

Sie finden den Bericht hier: 

Bericht der Gesundheitskommission zum Ratschlag betr. Teilrevision des Gesetzes über die Behindertenhilfe

 

Mitteilung Parlamentsdienst