Die Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rates begrüsst eine personelle Aufstockung bei der Sozialhilfe, um Betroffene sowohl bei der Arbeitsintegration als auch bei der Abklärung weiterer Sozialleistungsansprüche besser unterstützen zu können. Ein Pilotprojekt zeigt, dass sich dadurch erhebliche Einsparungen ergeben. Die Massnahmen sollen deshalb dauerhaft in die Sozialhilfe integriert werden. Der Regierungsrat beantragt dafür wiederkehrende Ausgaben von jährlich 975'000 Franken ab 2028.
Die Gesundheits- und Sozialkommission (GSK) unterstützt die dauerhafte Übernahme der Massnahmen in der Sozialhilfe einstimmig. Sie hält in ihrem Bericht fest, dass es sich bei den Einsparungen nicht bloss um eine Umlagerung der Kosten auf die IV handle. Vielmehr würden die gesetzlich vorgesehenen vorrangigen Leistungen konsequent abgeklärt und geltend gemacht. Dadurch werde sichergestellt, dass die Personen diejenigen Leistungen erhalten, die ihnen zustehen und die Kosten entsprechend auch dort anfallen.
Der Grosse Rat wird in der Dezembersession über die Vorlage beschliessen.
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Mitteilung Parlamentsdienst