Session

Sitzungstage des Grossen Rates

Eine Session besteht aus den Sitzungen des Grossen Rates innerhalb eines Monats. In der Regel finden elf Sessionen pro Jahr statt. Der Grosse Rat tagt an zwei bis drei Tagen pro Monat, hauptsächlich am Mittwoch.

Der Grosse Rat in Sitzung, vorne leuchtet die AbstimmungstafelDer Grosse Rat in Sitzung. Diese folgt genau festgelegten Regeln.

Im Juni finden zwei Sessionen statt: anfangs Juni die ordentliche Juni-Session und in der letzten Woche vor den Sommerferien die Bündelitagssession. Dafür finden im Juli und August gemäss Gesetz keine Sessionen statt. Einmal pro Session wird am letzten Sitzungstag eine Abendsitzung eingeplant. Diese dauert in der Regel von 20:00 – 22:30 Uhr und dient als Reserve bei vielen Pendenzen. Die Abendsitzungen finden im Durchschnitt bei jeder zweiten Session statt.

In der zweiten Junisitzung («Bündelitagsession») sind der Bericht der Finanzkommission zur Jahresrechnung des Kantons und der Bericht der Geschäftsprüfungskommission zur Staatstätigkeit des Vorjahres ständige Themen. Dafür werden in der Bündelitags-Session keine neuen Vorstösse und keine Interpellationen beraten.

Im Dezember behandelt der Grosse Rat jeweils das Budget für das kommende Jahr.

Was kommt auf die Tagesordnung?

Zu jeder Session wird eine Tagesordnung mit den Traktanden erstellt. Die Erstellung und Publikation der Tagesordnung folgt gesetzlich festgelegten Regeln:

  • Die Tagesordnung muss zehn Tage vor Sessionsbeginn publiziert werden. In der Regel wird diese an einem Freitag 12 Tage vor Sessionsbeginn digital publiziert.
  • Auf die Tagesordnung kommen die folgenden Geschäfte, wenn die Unterlagen dazu drei Wochen vor Sessionsbeginn den Ratsmitgliedern zugestellt wurden:
    • Wahlgeschäfte
    • Berichte der Regierung (z.B. zum Vorgehen bzgl. Initiativen)
    • Berichte der Kommissionen zu Regierungsvorlagen (vor allem Gesetzesänderungen, Ausgaben, Bebauungspläne)
    • Berichte der Petitionskommission zu Petitionen
    • Neue parlamentarische Vorstösse
    • Antworten der Regierung zu überwiesenen Vorstössen

Geschäftsverzeichnis

Zu jeder Session wird ein Geschäftsverzeichnis erstellt. Dieses enthält insbesondere

  • die Tagesordnung
  • neu eingegangene Ratschläge und Kommissionsberichte, samt einem Vorschlag des Ratsbüros, welcher Kommission das Geschäft zur Vorberatung überwiesen werden soll. Zu Beginn der Session, beim Traktandum «Entgegennahme der neuen Geschäfte», muss der Grosse Rat diese Liste genehmigen bzw. Änderungen beschliessen.
  • neue Motionen, Anzüge, Anträge zur Einreichung von Standesinitiativen, Budgetpostulate, Vorgezogene Budgetpostulate und Planungsanzüge. Jeder Vorstoss wird in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsverzeichnissen und im Wortlaut abgedruckt: Das erste Mal als neu eingegangenes Geschäft und das zweite Mal in der Tagesordnung.
    Damit ein parlamentarischer Vorstoss in das Geschäftsverzeichnis aufgenommen werden kann, muss er vor Redaktionsschluss eingereicht werden.
  • bei den Kommissionen liegende Geschäfte.

Kreuztabelle der Fraktionen

Die Fraktionen besprechen ihre Positionen zu den Traktanden im Voraus. In der Regel finden Fraktionssitzungen am Montag vor der ersten Grossratssitzung statt. Am Folgetag erstellt der Parlamentsdienst mit den von den Fraktionen gemeldeten Positionen und allfälligen Änderungsanträgen die «Kreuztabelle». Sie stellt kein verbindliches Instrument dar, hilft aber, den Sitzungsverlauf inhaltlich und zeitlich besser abzuschätzen.

Genehmigung und Änderung der Tagesordnung

Zu Beginn des ersten Sitzungstags unter Traktandum 1 genehmigt der Grosse Rat die Tagesordnung. Nach der Genehmigung kann nur mit zwei Dritteln der Stimmen (d.h. doppelt so viele Ja-Stimmen wie Nein-Stimmen) davon abgewichen werden.

In dringenden Fällen kann ein Geschäft auf die Tagesordnung gesetzt werden, auch wenn die Frist von drei Wochen seit der Zustellung der Unterlagen nicht eingehalten ist. Dafür braucht es ebenfalls zwei Drittel der Stimmen.

Eine Resolution kann mit einfachem Mehr auf die Tagesordnung gesetzt werden. Um die Resolution zu fassen, braucht es zwei Drittel der Stimmen.

Reihenfolge der Geschäfte

In der Regel wird die Tagesordnung chronologisch abgearbeitet.

Jeweils am ersten Sitzungstag um 15.00 Uhr behandelt der Grosse Rat Interpellationen. Ein am Vormittag begonnenes Geschäft wird jedoch in der Regel zuerst fertigbehandelt.

Geschäfte, die in einer Session nicht beraten wurden, werden auf die nächste Session übertragen.

Interpellationen

Interpellationen können bis Montag 12.00 Uhr vor dem ersten Sitzungstag eingereicht werden (pro Session und Ratsmitglied nur eine). Gleichentags wird die Liste der Interpellationstexte publiziert. Am Dienstag vor dem ersten Sitzungstag wird publiziert, ob der Regierungsrat mündlich in der gleichen Session oder schriftlich in der darauffolgenden Session antwortet.

Bei ausserordentlichen Vorkommnissen kann jedes Ratsmitglied bis eine halbe Stunde vor Sessionsbeginn eine dringliche Interpellation beim Ratspräsidium einreichen. Sofern diese im Rat ein Zweidrittelmehr findet, muss sie der Regierungsrat in der gleichen Sitzung mündlich beantworten.

Anträge

Anträge zu einem Geschäft können im Voraus oder auch noch während der Beratung eingereicht werden. Sie sind dem Ratspräsidenten oder der Ratspräsidentin schriftlich und unterzeichnet einzureichen.

Beratung eines Sachgeschäfts

Die Beratung von Sachgeschäften (v.a. Gesetzesänderungen, Ausgaben, Bebauungspläne) folgt einem genau festgelegten Ablauf:

Eintretensdebatte

Redezeit

Kommissionssprecher/ -in

unbeschränkt

Regierungsrat/-rätin

unbeschränkt

Fraktionen

10 Minuten

Einzelsprechende

5 Minuten

Regierungsrat/-rätin

unbeschränkt

Kommissionssprecher/ -in

unbeschränkt

Redezeit und Wortmeldungen

Ein Abstimmungsgerät, zum Abstimmen, aber auch um Voten anzumeldenVoten müssen über die Abstimmungsanlage angemeldet werden. F = Fraktion, E = Einzelsprechend. Z = Zwischenfrage

Jedes Ratsmitglied darf zum gleichen Gegenstand nur zweimal sprechen. Bei der zweiten Wortmeldung ist die Redezeit in jedem Fall auf fünf Minuten beschränkt.

 

Kommission

Regierung

Fraktionen

Einzelne

Sachgeschäfte

beliebig

beliebig

10 Min.

5 Min.

Vorstösse

5 Min.

5 Min.

5 Min.

Schreiben zu Vorstössen

beliebig

10 Min.

5 Min.

Wortmeldungen können erst über das Abstimmungssystem angemeldet werden, wenn ein Traktandum bereits in Behandlung ist.

Regierungs- und Ratsmitglieder können einem bzw. einer Votierenden eine kurze Zwischenfrage stellen, sofern diese/r einverstanden ist.

Jedes Ratsmitglied hat das Recht, zur Abwehr eines Angriffs gegen sich selbst oder gegen seine Fraktion nach Abschluss der Debatte eine kurze persönliche Erklärung abzugeben.

Beschlussfähigkeit

In der Regel entscheidet das einfache Mehr der Stimmen. Für die Beschlussfassung ist die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Ratsmitglieder erforderlich, bei Beschlüssen über Begnadigungen ist die Anwesenheit von 60 Mitgliedern notwendig.

Abstimmen in Abwesenheit

Unter bestimmten Voraussetzungen (Krankheit, Mutterschaft, maximal vier frei bestimmbare Tage pro Legislatur) besteht die Möglichkeit, von ausserhalb an Abstimmungen teilzunehmen. Die externe Teilnahme muss im Voraus angemeldet werden und beschränkt sich auf Abstimmungen und offene Wahlen. Eine Wortmeldung oder Antragstellung ist nicht möglich.

Ausstandspflicht

Zu den parlamentarischen Pflichten gehört die Ausstandspflicht bei Geschäften bei unmittelbarer persönlicher Betroffenheit. Mit der persönlichen Betroffenheit sind Bereiche gemeint, die direkt auf die individuellen Interessen eines einzelnen Mitglieds zielen und nicht auch noch auf weitere Kreise der Bevölkerung. Über den Ausstand muss jedes Mitglied selbst entscheiden.