Der Anzug (der dem Postulat beim Bund und den meisten Kantone entspricht) ist eine Anregung zur Änderung der Verfassung, eines Gesetzes oder Grossratsbeschlusses oder zu einer Massnahme der Verwaltung. Antragsberechtigt sind Ratsmitglieder und ständige Kommissionen.
Erklärt der Grosse Rat den Anzug für erheblich, so wird er der Regierung, dem Ratsbüro oder einer Grossratskommission überwiesen, die dann zwei Jahre Zeit haben, Bericht zu erstatten und allenfalls Antrag zu stellen. Ist der Grosse Rat mit dem Resultat unzufrieden, kann er den Anzug stehen lassen und erneut entscheiden, wer den Anzug behandeln soll. Die Frist zur Neubearbeitung beträgt wiederum zwei Jahre.