Der Kanton Basel-Stadt kennt bis heute kein Stimmrecht für Menschen ohne Schweizer Pass. In zwei Volksabstimmungen wurde die Ausweitung des Stimm- und Wahlrechts auf ausländische Einwohnerinnen und Einwohner abgelehnt, zuletzt 2010.

Neu ermächtigt wurden mit der neuen Kantonsverfassung von 2005 die beiden Gemeinden Bettingen und Riehen, das Stimmrecht in Gemeindesachen auf die Ausländerinnen und Ausländer auszudehnen. Bisher machen sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch. Für die Stadt Basel ist eine kommunale Lösung nicht möglich, da sie keine eigenen Politstrukturen hat; Stadt und Kanton sind deckungsgleich.